LOL..net du auch noch?? was hast du drauf?
Das habe ich an Honda gefaxt, nur bis die sich melden wirds dauern.
Und ich habe noch viel mehr rumtelefoniert und mich von 100 leuten bertaen lassen..aber das reicht eben net!
ZitatAlles anzeigenGuten Tag,
nach vielen Telefonaten durch Ihre Kundenzentrale wende ich mich Hoffnungsvoll an Sie. Es geht um folgendes: Ich habe für meinen Honda S2000 Felgen aus Japan mit den passenden Reifen von Toyo ausgestattet Zum Eintragen per Einzelabnahme für die Kombination Felgen/Reifen benötigt mein TÜV eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller. Diese habe ich auch bekommen, doch dort war ein Vermerk das dies nicht für Fahrzeuge mit ABS gilt. Der S2000 hat aber ABS und ich fahre auch schon damit, aber es gibt keine Probleme! Dennoch benötigt mein TÜV für eine Eintragung, folgendes noch schriftlich von ihnen:
• Welchen Unterschied/Toleranzen in den Abrollumfängen verträgt das ABS im S2000?
• Wie würde es im Störfall von falschen Messdaten der Reifen reagieren?Hier alle relevanten Informationen über meinF ahrzeug und die Felgen/Reifenkombination:
Fahrzeug: Honda S2000 AP1, Baujahr 2002, JHMAP11301T201017
Felgen: Volk GT-N
VA: 8.0J x 18" - LK 114.3 - ET49
HA: 9.0J x 18" - LK 114.3 - ET32Reifen: Toyo Proxes TR-1
VA: 225/35 ZR18 - Abrollumfang 1879 mm
HA: 255/35 ZR18 - Abrollumfang 1940 mmIch bitte sehr um Ihre Mithilfe und verbleibe ich derweilen mit freundlichen Grüßen,


