jimmy_a schrieb am Sat, 09 April 2005 10:44 |
Torstensven schrieb am Sat, 09 April 2005 09:12 |
[email |
Yoda@s2k[/email] schrieb am Fri, 08 April 2005 16:22]In D gibt es keine Garantie mehr, sondern nur noch Gewährleistung! Das hat unser toller Staat mit Hilfe unserer Steuergelder geändert! Sehr wichtig wie ich finde!
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Wenn man keine Ahnung, hat einfach die Klappe halten .
Gerne schicke ich Dir den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung an dein Postfach. Dann merkst du ganz schnell das, das eine mit dem anderen nichts zu tun hat.
Die neue Schuldrechtsreform im dt. Recht (ich glaube seit 1.1.2003 gültig) hat die Rechte der Verbraucher erheblich gestärkt.
mit garantierten Grüßen
Torstensven
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Torsten,
das mit der Klappe, kann für beide Richtungen gelten.
Bei der Gewährleistung, mußt du als Kunde nach 6 Monaten beweisen, das bei der Übergabe etwas nicht gestimmt hat, ABER wie macht man das????
Nicht um sonst sagen noch viele Verkaüfer, das der Wagen 2 Jahre Garantie hat, aber wer gibt etwas schlechters an, wenn er was verkaufen will
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Hallo jimmy,
jetzt muss ich mich dann doch rechtfertigen.
Also:
Garantie ist eine FREIWILLIGE nicht an Gesetze gebundene Leistung eines Anbieters.
Heißt er gibt für eine bestimmte Zeit, auf Teile des Produktes bzw. auf das ganze Produkt die Garantie, das diese Produkt seine Funktionen voll erfüllt.
Nochmal dies ist eine freiwillig Leistung, kein Hersteller kann da dazu verpflichtet werden (war in D auch nie anders geregelt) Garantie zu geben.
Da es eine freiwillige Angelegenheit ist, legt der Hersteller auch die Parameter fest unter dennen er die Garantie gibt. (bei Hnda erste Seite im Serviceheft).
So gibt es in der Industrie nur ganz selten Garantie auf Anlagen oder Produkte, da mit der Funktiongarantie auch Kosten für z.B. Produktionsaufall abgedeckt werden müssen.
Ich als Einkäufer in der Automobilind. , kann ein Lied davon singen.
Nun zur Gewährleistung, um keinen mit dem Gestzestext zulangweilen. Hier die Kurzform:
Die Gewährleistung erstreckt sich über alle Produkte die man käuflich erwirbt.
Heißt der Gesetzgeber sagt jeder Händler muß zwei Jahre Gewährleistung geben (kann unter bestimmten Vorraussetzungen verkürzt werden).
Zu beachten ist der Händler die Gewährleistung gibt nicht der Hersteller, heißt Händler futsch, Gewährleistung futsch.
In der Zeit der Gewährleistung, ist in den ersten 6 Monaten der Händler beweispflichtig, das das Teil am Tag der Übergabe i.O. war. Nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein, heißt Ihr müsst nachweisen das, dieses Teil schon am Tage des Kaufes defekt war. Zugeben das fällt unterumständen schwer.
Aber bis zu dieser Neuregelung war der Käufer generell Beweispflichtig. Auch ist in der neuen Schuldrechtsreform das Thema Wandlung, Preisnachlaß oder umtausch geregelt.
Es herrscht nun mal der weitverbreitet Gedanke, das ein Hersteller Garantie geben muss ( 1 o. 2 Jahr ), dem war noch nie so in Deutschland.
sollte ein Fehler in meinen Ausführungen sein, bitte korrigiert mich.
Gruß
Torstensven