| Jan_B schrieb am Fri, 15 October 2004 09:48 | ||
Also ich habe meine Anlage jetzt ausgepackt: 1. Die Schellen sind alle angeschweißt und die topfumfassenden Schellen gibt es nicht. 2. Die Kennzeichnungsschilder sind weder angeschweißt noch beigelegt. Wie das beim TÜV klappt habe ich keine Ahnung |
..nach einem Gespräch mit dem Tüv-Prüfer, was gemacht werden muß, war die Abnahme kein Problem.
a, Die Anlage muß freigängig sein (eh klar)
b, ..es müssen auf allen vier Teilen ( Vorschalldämpfer, Reso, NSD li. und NSD re. kleine Typschilder angebracht sein, wo " S 2000" draufsteht. Diese müssen angeschweißt sein (Schweißpunkte), sodaß der TÜV oder ein Gutachter oder ein Polizist
, einen Bezug zum Teilegutachten hat
c. die Anlage sollte natürlich an den Flanschen "gasdicht" sein
wenn natürlich eine Bezeichnung " S 2000 " auf allen Teilen sichtbar eingraviert ist, funzt es genauso.
das ist alles..
Uwe


