Der Opel Fahrer ist der Unfallgegner und wahrscheinlich auch Schuld daran, oder ?
Die Werkstatt spielt da keine Rolle, wozu braucht diese eine Versicherung. Auch einem KD- Meister kann mal einer reinfahren.
Schau mal hier den Link
ist alles genau erklärt.............
http://www.car-svk.de/tip.htm#wertminderung
"Immer dann, wenn es zu einem Verkehrsunfall mit Kraftfahrzeugen kommt, liegt bei den unverschuldet geschädigten Fahrzeugführer der Nerv blank und ist schnell beeinflussbar. Er muss sich seine oder die Werkstatt seines Vertrauens suchen und mit dem Versicherer manchmal endlos kontaktieren. Weil er als Laie nur selten weiß, was ihm rechtlich zusteht, zahlen die meisten Versicherer nur das was von ihnen explizit gefordert wird. Oder schlimmer noch, die Versicherer versprechen nur dann schnelle Schadensregulierung, wenn kein freier Sachverständiger oder Rechtsanwalt zur Schadensabwicklung genommen wird.
Sie sollten wissen, dass Sie ab einem Sachschaden von ca. 750 € ( Bagatel - Schwell - Wertgrenze ) unbedingt einen freien Kfz-Sachverständigen beauftragen, der den Schaden zur Beweissicherung begutachten sollte und vielleicht einen Rechtsanwalt der für sie alle Rechtsmittel ausschöpft. Nur die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, das dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Einwände des Schädigers, z. B. über eine zu große Schadenhöhe oder Vor- und Altschäden, können durch ein Gutachten entkräftet werden.
Achtung: Sie müssen keinesfalls einen von der Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen akzeptieren, auch dann nicht wenn dieser bereits eingeschaltet ist. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss nicht nur die Sachverständigengebühren sondern auch die Anwalts- und Prozesskosten, falls die Haftung zu Ihren Gunsten ausfällt.
Noch einige Tipps, wie sich Versicherungen um Schadenersatz drücken können:"
Uwe