@Maggo
Also für die Japanischen Felgen gibt es kein Festtigkeitsgutachten, allerdings ist die Traglast bei dennen eingegossen.
Dies bedeutet nun wenn man einen TÜV findet dem das ausreicht und er die qualität der Felgen von z.B Volk oder Advan kennt bekommt man diese Felgen eingetragen!
Ausserdem muss man bei den Felgen unterschieden ob man eine TÜV Gutachten (Fahrzeugbezogen) oder ein Festigkeitsgutachten (nur Felge) hat.
Bei bei beiden Gutachten bekommt man die Felgen eingetragen, allerdings ist die Eintragung beim TÜV Gutachten billiger. Beim Festigkeitsgutachten bekommt man die Felgen auch ohne Probleme eingetragen (darf natürlich nirgends schleifen oder so) allerdings ist diese Eintragung ein Einzelgutachten und dementsprechen teurer.
Hoffe habe damit alle unklarheiten beseitigt.


