ZitatOriginal von Micha B
Nein. Eine eigene Wohnungstür/Zugang, keine Zimmertür.
Ist seit ein paar Jahren so, ein "Zimmer" in der Wohnung wird nicht mehr akzeptiert.
Dieser Artikel aus 2010 scheint eher meine These zu bestätigen, auch wenn auch drin steht, dass bei einem separat gemieteten Büro unbegrenzter Kosten abgesetzt werden können. Für mich wäre es echt neu, wenn ein Arbeitszimmer gar nicht mehr absetzbar wäre. Gemäß deiner Definition wäre es ja eher eine Arbeitswohnung oder separate gewerbliche Bürofläche. Hättest du dafür eine Quelle? Betrifft mich zwar nicht, finde das Thema aber trotzdem interessant.