ZitatOriginal von hubert k
Soll heißen, dass der Staat die Möglichkeit hat an das Geld zu kommen, ein Buerger allerdings keine.Das wäre eine riesen Schweinerei, dass beim Staat das Existenzminimum des Schuldners nicht zählt, bei jedem anderen aber schon.
@Marmel: Danke für die kompetente Antwort.
Inhaltlich ist das für mich ein sehr zweischneidiges Schwert. Hubbs Argument ist schon valide, aber andererseits, würde das Existenzminimum Argument dazu führen, dass die Betroffenen wirklich einen Freifahrtschein hätten im Geldbußebereich (auch noch) zu machen was sie wollen.