Hallo zusammen,
nur so mal rein hypothetisch eine Frage. Mein Fahrzeug ist in der Züricher Innenstadt wohl geblitzt worden, 1 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung (66 - 5 km/h Toleranz = 61 statt 60 erlaubt), die Stadtpolizei möchte gerne 40 Franken dafür.
Jetzt ist dieser Übertretungsanzeige weder ein Bild noch ein sonst ein Beweisstück beigelegt (in D wird doch dann z.Bsp. geschrieben, gemessen mit Multinova und Bild beigelegt), der Lenker wurde offensichtlich nicht sofort angehalten, den Ihm ist nichts von einer Überschreitung bekannt.
Über das Kennzeichen ist man nun an mich als Halter herangetreten, diese Strafe zu begleichen. In Deutschland gilt ja die Halterhaftung, da muß ich berappen, auch wenn ich es nicht wahr, im Notfall droht auch Fahrtenbuch, aber es muß nachgewiesen werden, daß ich der Lenker des Fahrzeugs war.
Wie ist dies in der Schweiz? Möchte ganz gerne nochmal in die Schweiz, sehe aber nicht ein diese 40 Franken zu berappen. Kennt jemand die Sachlage?
Auf der Rückseite steht: "Wenn innerhalb der Frist WEDER die Busse bezahlt NOCH die Personalien der verantwortlichen Fahrzeuglenkerin oder des verantwortlichen Fahrzeuglenkers bekannt gegeben werden, wird das ordentliche Verfahren mit Polizei-Rapport an das Stadtrichteramt Zürich eingeleitet. Einsprachen gegen diese Anzeige können nur in schriftlicher Form entgegengenommen werden."
Was passiert, wenn ich Einspruch erhebe (da ich ja nicht der Lenker war) und den oder die Lenkerin nicht benenne (Aussageverweigerungsrecht der BRD)?
Wie würdet Ihr vorgehen, insbesondere unsere Schweizer?
Danke schon mal im voraus für Eure Ratschläge,
Andreas