Beiträge von fossi

    Zitat

    Original von DasM

    Das ist in etwa das was ich mir auch denke. Wenn es sich lediglich um eine Diskrepanz von ein paar Grad handelt kann ich damit leben.

    Hast Du den Sensor im S?

    In der original S Ölwanne am S Motor.

    Gruß

    Armin

    Also wenn eine Firma ein unausgereiftes Auto der Presse gibt und zwar nicht nur einmal. Und dann nach dem ersten Desaster nicht die Bremse zieht, ist es die ungeschickteste Firma der Welt. Laut Wiki liefern die seit Ende 2006 aus. Dann werden die Dinger auch nicht mehr besser. Denn jedes dieser Autos ist ein Prototyp, weil bei der geringen Stückzahl bekommst du nur sehr langsam auswertbares Feedback. Speziell weil solche Autos nicht viel gefahren werden. Mein Autobauer baut gerade mal die hälfte der Autos, die die Jungs des Caparo bauen möchten. Trotzdem ist da noch keines in Flammen aufgegangen und das erwarte ich auch.

    Gruß

    Armin

    Na dann schaut mal, wie oft das Teil allein in dem Test von Top Gear kaputt geht. Außerdem ist es schon mindestens zwei mal in Flammen aufgegangen. Unter Anderem hat es dabei den Fahrer von Fifth Gear (Jason Plato) heftige Brandverletzungen verpaßt.

    Link

    Also für das Geld erwarte ich etwas ausgereifteres und weniger gefährliches.

    Gruß

    Armin

    Auf eine Email würde ich mich nicht so verlassen. Vor Gerichten sind die immer noch etwas konservativ. Lieber so was als Schriftstück zustellen lassen.
    Generell sehe ich das so, dass die Versicherungen nicht einfach sagen können, du warst auf einer Rennstrecke und daher keine Kasko.
    Voraussetzung ist aber immer, dass man in seinem Vertrag keine besondere Klausel drin hat. Einige kleinere Versicherungen (z.B. OCC) schließen schon das simple Befahren einer Rennstrecke aus. Also selbst wenn du da hinter der Box gegen die Mauer fährst ist schon Ende.
    Daher eigenen Vertrag checken, ob nur die unten angeführte Klausel drin ist.

    Gruß

    Armin

    Die Urteile betreffen keine Versicherungen, sondern Vertragsformulierungen. Wenn in einem Vertrag die übliche Standardklausel ala
    "Versicherungsschutz nicht gewährt für Schäden, die bei Beteiligung an Fahrveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei der dazugehörigen Übungsfahrt entstehen"
    können sich Versicherungen nicht einfach raus reden und die Leistung verweigern. Sie werden es zwar eventuell versuchen, aber mit genau solchen Urteilen einer hohen richterlichen Instanz kann man sich wehren.

    Gruß

    Armin

    Wie wärs hiermit (und besser darf die API immer sein):

    liqui-moly

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    Gruß

    Armin

    Zitat

    Original von jimi666liegt es daran das ich keinen S habe? wolt ihr unter einander sein ohne jemanden wie mich der noch keinen S hat?? ganz einfach an dem mod. kann mich gern ausschliessen aus dem forum

    und sagt nicht dieses ganze wirbel war weil ich branche falsch geschrieben hab

    Hat hier irgend jemand geschrieben, oder gewusst, oder hat es jemanden überhaupt interessiert, dass er keinen S2000 hat? Und wenn, ich habe auch keinen und darf hier schreiben.
    Nur der Ton bestimmt die Musik. Und die Tonlage hast du selbst hiermit

    Zitat

    Original von jimi666komisch du arbeitest in der brange und kennst dich nicht aus

    gewählt. Und das hat absolut nichts mit der richtigen Schreibweise zu tun. Also lebe mit dem Echo.

    Freundliche Grüße

    Armin

    Bei dir steht es explizit drin. Du darfst auf keine Rennstrecke. Damit ist im Falle eines Falles die Versicherung raus.
    Man könnte es zwar versuchen mit den Ausnahmen im zweiten Satz. Wär mir aber zu gefährlich.
    Im Normalfall steht halt nur die Klausel mit "der Veranstaltung zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten" drin.

    Gruß

    Armin