Hallo Serkan,
da hast Du wirklich Pech gehabt! Den Händler dranzukriegen kannst Du abschreiben. Wenn Du eine Rechtsschutzversicheung hast, könnte die zwar einspringen, aber willst Du Deinen Versicherungsrabatt (wenn Deine RSV sowas hat) für eine Sache opfern, die sowieso keine Aussicht auf Erfolg hat? Da verdient nur wieder ein Anwalt an der Sache, der Händler hat ja Insolvenz angemeldet -da hast Du nur Scherereien und nix kommt dabei raus. Also abhaken...
Warum bist Du sauer auf HONDA? Die können doch nichts dafür wenn ein krimineller Händler Dir solch ein Auto andreht. Wie soll die Zentrale in Offenbach das kontrollieren? Wenn Dein Supermarkt Dir abgelaufene Waren andreht indem die Etiketten umgeklebt wurden, bist Du ja auch nicht sauer auf die Bauern, oder?
Du warst bisher zufrieden mit dem Wagen, so schlecht ist er dann doch nicht. Behalt ihn und fahr Deinen S2000 weiter. Mit der Zeit kommt dann irgendeine Lösung ganz von selbst.
Was mich stutzig macht ist Dein "alter Werkstattmann"! Hat der denn nicht von dem Schaden gewusst? Wenn nicht, hätte dem das aber auffallen müssen. Einen reparierten großen Schaden kann man am Rahmen sehen. Auch die neu lackierten Anbauteile fallen sofort auf. Und der Typ hat nichts gesagt??
Wegen der Wertminderung würde ich mir auch Gedanken machen. Heute sind die Totalschäden in einer Datenbank bei den Versicherungen gespeichert um zu verhindern dass immer wieder Unfallschäden mit ein und demselben Wagen abgerechnet werden. Deiner müsste also in der Datei sein. Bei einem Unfall -auch unverschuldet- wirst Du beträchtlich weniger Geld bekommen.
Lars: Der Unfallschaden hat gleich mehrere Nachteile:
- Wertverlust, sogar erheblich;
- geringerer Korrosionsschutz, kriegt man nie wieder so hin wie ab Werk;
- geringere Festigkeit, der Rahmen wird ja gezogen (gerichtet). Die weichste Stelle gibt nach -nicht die verbogene;
- keine weitere Unfallreparatur möglich, nach weiteren Schäden ist Schluss;
Gruß
Bernd