S2k">Rox>S2k schrieb:Habe damals vor 6 Jahren etwas über 700€ für drei Lieder zahlen sollen.
Darauf habe ich eine modifizierte Unterlassungserklärung angefertigt und hingeschickt.
Da gibt es einige Vorlagen die man gut für sich verwenden kann. Urheberrecht ist nämlich nicht immer bei einer Rechtschutzversicherung abgedeckt.
Bis auf eine Mahnung das Geld zu zahlen ist seit dem nichts mehr gekommen.
Meistens schicken die Kanzleien massenhaft solcher Abmahnung rum. Ein paar Leute gibt es immer die deren Unterlassungserklärung unterschreiben und Zahlen und um die anderen wird sich dann gar nicht gekümmert.
Nur meine persöhnliche Erfahrung
[/quote]Meine Erfahrung sieht genau so aus.
Nach meiner Unterlassungserklärung (vordruck aus dem Internet - nicht die vom Anwalt), und der Erklärung daß ich die Urheberrechtsverletzung nicht begangen habe, was ich dann dem Abmahn-Anwalt geschickt, hab ich nie wieder etwas gehört.
Zitat von los eblos
Bei BitTorrent ist man aber immer auch automatisch Uploader, wenn man downloaded. Insofern...
Das ist das entscheidende!
Wenn man ein Urheberrechtlich geschütztes Werk..einen Film z.b., bei einem "one Click Hoster" wie Share-Online herunter lädt,
verursacht man einen schaden i.h.v. Kaufpreis. (20,-€)
Bei diesem Streitwert lohnt sich für keinen Anwalt auch nur einen Brief zu schreiben.
Wenn man ein Urheberrechtlich geschütztes Werk bei Bittorrent, oder irgend einer anderen Tauschbörse "runterlädt" sendet das Client-Programm meist auch gleichzeitig.
Dadurch verbreitet man das Werk, und da kann ein Anwalt schnell einen SChaden und damit streitwert von 50.000€ ausrechnen.