ZitatOriginal von Skip2mylou
Dann wäre mein Auto legal fahrbar und der Auspuff eintragbar per Einzelabnahme. Sofern die Abgaswerte eingehalten werden?
Die Abgaswerte werden im Zuge der Abnahme nicht geprüft. Sind für eine Abgasanlage ab Kat nicht relevant. (dicht sollte sie natürlich sein, klar)
Kenn die Greddy nicht, aber sie müsste schon recht "leise" sein um 76,8 dB bei einer offiziellen Fahrgeräuschmessung beim TÜV zu erreichen. ![]()
Sonst hast Du für die 300,- nur die Erkenntis, wieviel laut z.B. 78,3dB sind. ![]()


