Nur wenn einem Privaten Verkäufer ein Schaden bekannt gewesen ist, muss er diesen auch beim Verkauf angeben.
die defekte ZKD könnte schon vor dem Verkauf beschädigt gewesen sein.
Um das zu beweisen müsste der Käufer einen Gutachten erstellen lassen für das von ihm anzustengende Verfahren -> macht er sicher nicht...weil teuer
Dann muss dem Verkäufer nachgewiesen werden, daß er von dem Schaden gewusst haben muss. -> nicht möglich...auch mit einem angelegtem schaden an der ZKD fährt ein Auto erstmal völlig problemlos weiter...
Und letztlich wird bei einem alten Fiat mit 200tkm für ein paar hundert €, kein deutscher Richter dem Käufer zugestehen dass mit irgendeinem technischen Schaden absolut nicht zu rechnen ist.
Für den Käufer fällt das hier ganz klar unter "allgemeines Lebensrisiko".
Oder auf bayrisch "Bech gohbt".