ZitatOriginal von Alexander G
Wenn die Rennleitung falsch liegt zahlt das doch eh der Steuerzahler und nicht die Rennleitung.
Natürlich.
und... wird man tatsächlich wegen verdacht auf "zu Laut" zum TÜV geschleift wird erstmal eine Standgeräuschprüfung gemacht. dauert 5 min.
glaub nicht mal das die Polizei da was für zahlt.
Wenn man DA lauter als im Schein vermerkt ist, hat man eh verloren.
Denn dann ist ziemlich sicher, daß man Fahrgeräusch die 74 bzw. 75 dBA nie einhalten kann.


