Zitat
Original von GtS Blade
Also hab das auto von dem händler bei dem ich jetzt in der werkstatt bin hab aber nur ein halbes jahr gewährleistung bekommen, liege aber noch in der gewährleistungszeit weiß aber nich in wälchen fällen die greift.. zu zwei wahren nicht die richtigen die kerzen wahren von bosch.
Servus!
mein Kenntisstand zum Thema Gewährleistung ist:
Die gesetztliche 1-Jährige Sachmangelhaftung greift dann wenn ein Mangel am Fahrzeug bereits bei übergabe vorhanden, oder zumindest "angelegt" war.
Das ist bei Dir eindeutig der Fall würd ich sagen (falsche oder falsch montierte Zündkerzen)
Was der Vorbesitzer gemacht hat, von dem das Autohaus den Wagen gekauft hat, ist (fast) völlig egal.
Nach einem halben Jahr musst Du allerdings beweisen, daß der Schaden bereits beim Kauf schon angelegt war....
Hab da zwar keine Praktische erfahrung, aber das stell ich mir schwierig vor...
Gruß,
Martin