hab leider nur den Spot gefunden.
Aber der gefällt mir auch. ![]()
Beiträge von Lingi
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Bei so viel Ladruck weiss man nie wo der überall hin gehen kann.

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Original von Alexander G
über den ventilführungen sind ventilschaftabdichtungen.
wenn die nicht wären würd er wirklich ein liter auf tausend nehmen und schön blau aus dem auspuff rauchen .
kann also nicht von schmierung gesprochen werden .möchte jetzt hier ncht Abschweifen, aber das interessiert mich jetzt.

Klar sitzen da Schaftdichtungen, und die lassen gar keinen Ölfilm am Ventil durch?
Ich mein, an den Kolben sitzen ja schliesslich auch Ölabstreifringe die
einen Ölfilm zur schmierung durchlassen müssen.Brauchts sowas am Ventil gar nicht?
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Zitat
Original von Alexander G
rechtliche schritte halt . freiwillig wollen sie ja dem kunden nicht entgegenkommen .sie schreiben ja das die ventile durch motoröl geschmiert werden. da haben sie sich doch ein eigentor geschossen .
Aber die Ventilführungen werden doch durch Motoröl geschmiert, oder nicht?
Naja, man müsste halt ein Gutachten erstellen lassen. Dann könnte man das schon noch probieren etwas zu erreichen.
Aber dann müsste der Gutachter auch erstmal zum Ergebnis kommen, daß es ein Material- oder Konstruktionsfehler war der zum Motorschaden geführt hat.
könnte schwierig werden denke ich....
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Zitat
Original von blafasel
Wenn ich nun mal 1 und 1 zusammenzähle heisst dass ja, der Motor verbraucht das Öl und ersetzt die fehlende Menge irgendwie durch Wasser, dass unglücklicherweise nicht verdampfen konnte -weil Kurzstrecke- und dadurch der Mangel nicht auffiel. Dadurch konnte der Motor nicht ausreichend geschmiert werden und ging kaputt -selber schuld Kunde, hättest Du doch wissen müssen, steht ja im Handbuch dass der Motor viel Öl verbraucht...

Wurde das Auto denn tatsächlich so häufig für Kurzstrecken bewegt?
Falls ja, wie oft wurde denn dann das Öl gewechselt?Ich würde meinen S2000 nie für ständige Kurzstecken missbrauchen.
Auch wenn das nicht im Handbuch steht... -
Meiner ist überall gleich schwarz.

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Original von Racing
Hi Leute,ich habe ja letzte Woche den Schlauch eingebaut, konnte aber erst letztes WE ein paar Meter fahren, dabei muße ich feststellen daß der S etwas ruckelt.
Ich bin nur 2 KM gefahren.
Ich habe jetzt mal die Speichersicherung raus genommen und nach 1 Stunde wieder rein, um einen Rest zu machen.
Ich hoffe das hilft.
Hat von euch jemand die wo auch den Schlauch von der Drosselklappe abgehängt haben, dieses Ruckeln auch gehabt??
Ich kann leider erst wieder am WE mit einem S fahren um zu sagen ob es jetzt weg ist.Hab das vor kurzem auch mal umgeklemmt. -> läuft exakt so wie vorher..

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Original von Alexander G
ih werd narrisch


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Am einfachsten wäre der Sicherungskasten im Fahrerfussraum. Da gibt es extra freie pins
fü 12V-Dauerplus, 12V-Zündung und 12V -bei Licht an.[Blockierte Grafik: http://s5.directupload.net/images/080615/ebs2uzoc.jpg]
Gruss,
Martin -
Zitat
Original von Los Eblos
Ich hatte damals 30.999,- EUR bezahlt. Mit 0km.
Ich auch.

Aber das weiss kostet glaub ich einen ganz schönen Aufpreis, oder wie war das?
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Zitat
Original von S-enna_2000
Dieses eine Auto wurde so lange gebaut


Ist ja wie 'ne Kathedrale...eine kantige aus England....vielleicht ein Lotus Esprit?
Gruß
Markus
Richitg ein Lotus Esprit!

Trotz des wohl etwas schlecht formulierten Tipps
[Blockierte Grafik: http://s5.directupload.net/images/080611/ws8w5mvr.jpg]
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Bin da leider echt kein Spezialist, aber ich versehe das so,
daß bei einem Fernabsatzvertrag rachtsmäßig ein Widerufsrecht besteht.Stattdessen kann der Verkäufer aber auch ein (höherwertigeres) Rückgaberecht gewähren.
Was das im Endeffekt für einen Unerschied macht versteh ich aber auch nicht.
(Rückgaberecht kann evtl. länger als die 2 Wo sein???)Vielleicht kennt sich da jemand etwas besser aus und meldet sich noch.....
Viel Glück dabei auf alle Fälle...http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht…-vertraegen.htm
§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(Fassung in der Änderung zum 01. August 2002!)
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt(Fernabsatz), so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.
§ 356 Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen
(1) Das Widerrufsrecht nach § 355 kann, soweit dies ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist, beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im Vertrag durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass
1. im Verkaufsprospekt eine deutlich gestaltete Belehrung über das Rückgaberecht enthalten ist,
2. der Verbraucher den Verkaufsprospekt in Abwesenheit des Unternehmers eingehend zur Kenntnis nehmen konnte und
3. dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger das Rückgaberecht in Textform eingeräumt wird.
(2) Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt, und nur durch Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. § 355 Abs. 1 Satz 2 findet entsprechende Anwendung."
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Original von stocky
Ist das rechtens?!
Bin zwar kein Anwalt, aber das liest sich eher so als ob es nicht rechtens wäre.

"§ 312 d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden."
http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht…satzvertrag.htm
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Original von stocky
...na weils 30 Jahre lang produziert wurde...der Zeit voraus eben!

...leider es ist kein Honda...

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Zitat
Original von stocky
...also bestimmt ein Honda!

Soso, und wie kommst Du zu der Annahme?

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Dieses Auto wurde fast 30 Jahre lang produziert:
[Blockierte Grafik: http://s7.directupload.net/images/080610/yp573sg9.jpg]
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Ein Subaru Maia?
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Original von Los Eblos
Bei mir auch nicht. Vorausgesetzt, man rastet sie nach dem Entriegeln wieder am Dachrahmen ein.bei mir bleiben die immer auf und klappern trotzdem nicht.

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Hallo Markus,
Die Nebengeräusche sind zwar bei offener Fahrt meisters eher laut, aber ich bin mir recht sicher, daß bei meinen Verdeck-Betätigungen nichts klappert.
Ich fahre eigentlich auch immer ohne Persenning.Gruß,
Martin -
Zitat
Original von McHeizer
Lingi:
am gleichen Tag wie alle anderen...glaube das war der 27.05.
jetzt mach ich mir aber auch Sorgen!
habe zuhause die DHL-Bestätigung - also für den Ernstfall. Halt mich auf dem Laufenden!jo, ich warte die Woche mal noch ab.
Wenn DHL schon wieder ein Paket von mir verschmissen hat.......



