ZitatOriginal von stocky
Ist das rechtens?!
Bin zwar kein Anwalt, aber das liest sich eher so als ob es nicht rechtens wäre. ![]()
"§ 312 d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden."
http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht…satzvertrag.htm


