Hi,
Also, mein Wissensstand zu dem Thema sieht so aus:
Ein Händler muss für gebrauchte Fahrzeuge grundsätzlich 1 Jahr für Sachmängel haften. D.h .für Mängel die schon am Fahrzeug waren als du es gekauft hast aber sich evtl. erst jetzt bemerkbar machen.
(Beispiel: 1.Getriebe kaputt nach 2 Monaten: Händler muss haften ; 2. Lichtmaschine kaputt nach 8 Monaten: Händler muss nicht haften, da die Lima ganz sicher nicht seit 8 Mon. einen Knacks hatte)
Und nur das erste halbe Jahr liegt die Beweislast bei Ihm.
Nach 6 Monaten musst du beweisen, das ein Schaden schon bei Kauf zumindest "angelegt" gewesen ist.
Eine Garantie ist schon ein bischen was anderes. Sie ist auch rein freiwillig.
Wenn du als Firma das Fahrzeug gekauft hast kann der Händler die Sachmangelhaftung ausschliessen, muss er aber nicht.
In vielen Fällen tragen viele Händler aber einen Schaden trotzdem, obwohl sie das rein rechtlich nicht müssten.
Einfach weil man sich das nur im extremfall antun will. (Gutachter-> Gerichtsverhandlung -> ein Kunde der nie wieder kommt)
Gruß,
Martin