Achtung, das ist jetzt keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Meinung:
Das hängt von der Aufteilung der Verfahrenskosten ab. Sollen die Gerichts- und Anwaltskosten von der Gegenseite getragen werden? Weil das ggf. die gegnerische Rechtsschutzversicherung trägt (sofern vorhanden)? Dann würde ich einschlagen. Dann kommst Du günstig aus der Sache raus und hast nicht das Restrisiko des nachteiligen Urteils.
Oder soll es eine Quote geben? Wenn ja, wie sieht die aus?
Die Kostentragung der Verfahrenskosten wirkt sich mehr aus, als die 400,- €. Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten und deren Verteilung stehen im Raum. Der Verlierer zahlt beim Zivilrecht in der Regel alles, auch den Gegenanwalt.
Wie gesagt, nur meine Meinung.