Beiträge von highfidelity

    Hallo zusammen,

    bin auf der Suche nach einen Dienstwagen und schwanke nun zwischen den Modelljahren. Mich würde interessieren wie Ihr euch entscheiden würdet. Die finanziellen Aspekte lassen wir mal aussen vor. Schön wäre es noch für mich zu wissen, warum Ihr euch für das ein oder andere Modelljahr entscheidet.

    Wir wäre es denn die Farbe der Hintergrundbeleuchtung in Abhängigkeit der Öltemperatur einzufärben.

    Öltemperatur zu kalt blau
    Öltemperatur passt -> einstellbar auf gewünschte Hintergrundfarbe passend zur restlichen Innenbeleuchtung
    Öltemperatur zu hoch rot
    Öltemperatur extrem -> rot blinkend


    Hab mal den entsprechenden Passus der Rechtsschutzversicherung hinterlegt. Die Rechtsschutzversicherung zahlt alle mit diesem Fall verbundenen Kosten, auch wenn Sie gekündigt hat.

    Wenn jetzt innerhalb eines Monates noch ein weiterer Fall, den die Rechtsschutzversicherung abdeckt eintritt, muss Sie auch diese Kosten tragen.

    @Kiyoshi
    Wenn dein Anwalt gute Chancen für einen Rechtstreit sieht dann geht er auch vor Gericht und Deine Rechtsschutzversicherung muss bezahlen. Je mehr Belege/Zeugen du für dass Fehlverhalten des Autohauses hast umso besser ist die Ausgangslage für einen Prozeß. Die Zeugen sollten natürlich ausserhalb der Familie sein.

    Das hier sollten die Vertragsbedigungen deiner Rechtsschutzversicherung sein.

    Was meiner Ansicht nach wichtig wäre ist die autoscout24 Seite mit der Preisangabe und evtl. die Hompage worin die 5000 € Preisnachlass beworden werden. Um die Beweislage für Dich eindeutiger zu gestalten. Ansonsten wünsche ich Dir viel Glück bei Deiner Schadenersatzforderung. Oder versuchst Du auf Vertragserfüllung zu klagen? Ich würde versuchen auf Vertragserfüllung zu klagen, denn der Dir entstandene Schaden wird schwierig zu ermitteln sein.

    In dem Kaufvertrag den Kiyoshi gepostet hat ist oben der Nettobetrag, dann die Mehrwertsteuer und dann die Summe aus beiden, der Bruttobetrag.

    Rechnung habe ich den Posts keine gesehen.

    Die Ergänzungen mit blauen Kugelschreiber scheinen von einer anderen Person geschrieben zu sein, als die den Vertrag ausgefüllt hat. Nach meinem Empfinden steht alles wichtige in diesen Kaufvertrag.

    Hallo Kiyoshi,

    hast du nen Screenshot/Ausdruck des autoscout24 Inserates? Wie lange war denn das Inserat schon Online? Ich habe auch schon selbst erfahren das solche Angebote Online gestellt werden um Kunden zu ködern das Fahrzeug aber zu dem Preis nicht verkauft wird wegen Eingabefehlern und ähnlichen.

    Worauf bezogen sich die 5.000€ extra Nachlass? Auf die Preise bei autoscout24 oder allgemein das die Preise um 5.000 € bereits schon reduziert sind? Waren da evtl. Fussnoten dabei oder Befristungen?

    Wie waren denn die Begründungen für die vertauschten Brutto- und Nettopreise? Nur für den Kaufvertrag oder auch für das autoscout24 Inserat oder für beides?

    Ohne dabei gewesen zu sein habe ich folgende Vermutung. Die Vetragsparteien haben in Nettopreisen verhandelt, da der Käufer die deutsche Mehrwertsteuer bei der Ausfuhr aus D auszahlen lassen will. Beim Ausfüllen des Kaufvertrages wurde der vereinbarte Nettopreis zum Bruttopreis und davon wurden die 19% Mehrwertsteuer herausgerechnet und der neue Nettopreis aufgeführt.

    Wenn man sich auf Mobile den Handelswert für dieses Fahrzeug anschaut, so werden solche Fahrzeuge im Wert von rund 33.000 € brutto mindestens gehandelt. Dies entspricht einen Nettopreis von 27.731,09 €. Wenn man sich nun den Kaufvertrag anschaut ist hier ein Bruttopreis von 26.899,- € fixiert. Was wiederum 22.604,20 € netto sind. Das hiese der Verkäufer würde einen Nachlass Brutto von angenommenen 6.101,- € gewähren, Was 18,48 % entsprechen, ich denke das dies kein üblicher Nachlass ist. Neufahrzeuge mit dieser Ausstattung liegen laut Mobile so um die 44.000€. Somit glaube ich das dem Händler ein saudummer Fehler unterlaufen ist und er deshalb den Kaufvertrag wiederrufen hat. Eine vernünftige Lösung aus Händlersicht wäre meiner Meinung nach einen Mittelweg zu finden zwischen dem im zurückgerufenen Kaufvertrag und dem auf dem Preisschild gestandenen Preis.

    @'Kiyoshi'
    Er kann nicht so einfach an einen mehrzahlenden Kunden Verkaufen denn dann wäre er Dir gegenüber schadensersatzpflichtig.
    Dein geposteter Link ins Juraforum ist dein Fall in die andere Richtung.
    Wie war denn der Preis vor eurer Vertragsverhandlung?

    @Jan B
    Wie aus dem Kaufvertrag ersichtlich ist Herr Carsten Fastenrath, einer von 3 Geschäftsführern, aber die Unterschrift des Kaufvertrages des Verkäufers sieht nicht danach aus. Denn nach einem t kommen wohl noch ein paar Buchstaben, aber dazu könnte ja Kiyoshi sicherlich mehr dazu sagen.

    @Ties
    Wenn ich mir die Fakten die hier so dargelegt werden anschaue, gehe ich fest davon aus, das die Argumentation des Autohauses das Brutto und Netto verwechselt wurden, als glaubwürdig anzusehen ist.

    Wo Menschen arbeiten können Fehler passieren, ich denke hier dies ist der Fall, es kommt nur darauf an was man damit macht. Ob man den Käufer sagt das geht so leider nicht und such dir gefälligst ein anderes Fahrzeug aus oder lieber Kunde den Kaufvertrag können wir so nicht erfüllen, aber zu einem Aufpreis mit der Summe meinetwegen 29.899 € brutto kommen wir zusammen. Sich somit der wirtschaftliche Schaden für beide Seiten teilt. Das ist aber nur meine Vorstellung in einer fast perfekten Welt.....