Beiträge von Maggo#13

    Ja nee Marius, schon klar! Sehe ich ja genauso. Nur weil ich meine Einschätzung zum Besten gegeben habe, heißt es ja nicht, dass ich das gut finde ... :-|

    Grundsätzlich wird es zu dieser Thematik sicher schon eine ganze Menge Urteile geben. Passiert sicher nicht sooo selten. :roll:

    Hmmm, DAS wird mit Sicherheit schwierig werden, wenn nicht sogar ausgeschlossen.

    Ich gehe davon aus, dass es hier ein gewisses Risiko gibt, welches man IMMER eingeht wenn man ein Auto auf die Strasse bringt. Wenn man zu 110% sicher gehen will, dass die Kiste bis ans Ende der Tage unfallfrei bleibt, dann muss man den S in der Glasvitrine lassen.

    So oder so ähnlich wird wohl ein Gericht entscheiden. :roll:

    Uiuiui ... mutig!

    Drücke Dir als überzeugtem und langjährigem LPG-Fahrer heftigst die Daumen, dass Dir der F20C das nicht übel nimmt. Ich habe mich Anfang des Jahres auch intensiv mit dem Thema befasst und mir ist unabhängig von verschiedenen Stellen ausdrücklichst abgeraten worden.

    Aber dennoch, frohes und spasames "S"sen und TOI TOI TOI! :nod: :thumbup:

    Zitat

    Original von rk renntechnik

    Also als erstes Mister ALLWISSEND wer sagt das der Laden überhaupt eine Versicherung dafür hat !

    Zweitens steht ihm frei einen Anwalt seines Vertrauens zu nehmen und das auf kosten des Schädigers .

    Und Drittens halt dich mal ein wenig bedeckter mit deinen AUSSAGEN Hier von wegen " Du verbreitest schon wieder "

    Hohoho, mach Dich mal locker! Kennst Du den hier? -> ;) Den hab ich hinter den ersten Satz geknallt, weil es nicht ganz ernst zu nehmen war. Aber wenn Du das für bare Münze nimmst, dann muss ich auch mal aufzählen:

    Erstens: Ich bin nicht ALLWISSEND! Ich schreibe jedoch nur das, was ich 100%ig weiß. Deine Aussage erweckte bei mir den Eindruck, als ob Du es nicht genau weißt. Also Halbwissen! Wenn nicht, dann belehr' mich eines besseren und ich sage artig "Mea Culpa!" :)

    Zweitens zu Erstens: Es ist vollkommen Latte ob die Werkstatt eine Versicherung hat. Die gegnerische Versicherung ist die Haftpflicht des Opelaners. Und die hat für den Schaden aufzukommen.

    Zweitens: Was anderes als das, dass ihm ein Anwalt zusteht, hab ich auch nicht geschrieben. :roll:

    Drittens: Sorry! Streichen Sie "schon wieder Halbwissen"! Setzen Sie "Halbwissen"! :D

    Und nu is gut ...

    Naja, nun lasst mal die Kirche im Dorf. Ein persönlicher Besuch beim Dealer ist doch noch lange kein Garant für einen erfolgreichen Gebraucht-/Neuwagentausch. Es wird sicherlich eine ganze Reihe von Gründen geben weshalb ein Händler nicht drauf eingeht. Sei es saisonal oder regional bedingt, sei es die Marktsituation oder weiß der Geier ...

    Ein Autohändler ist wie der Name schon sagt ein HÄNDLER. Der kauft und verkauft. In den seltensten Fällen mit Verlust. Und dies sicherlich nicht weil er sich den ganzen Hof voll Gebrauchte stellt. Man kann es auch als eine indirekte Bekundung von Desinteresse am Gesamtdeal interpretieren, wenn man ein solch schlechtes Angebot bekommt ...

    Fugel hat wenn ich mich recht erinnere 3 gebrauchte S in der Halle stehen. Was soll er sich denn noch einen da hinstellen wenn sich die 3 alten schon nicht gut verkaufen?

    Ist immer nicht so einfach wie es auf den ersten Blick aussieht!

    RK, Du verbreitest schon wieder Halbwissen! ;)

    Dir steht es als Geschädigtem in jedem Fall zu die Angelegenheit einem Anwalt zu übergeben. Die gegnerische Versicherung muss die Kosten dafür tragen!

    Ich würde jedoch erstmal abwarten und ein Gutachten beim Sachverständigen Deines Vertrauens beauftragen. Darin wird exakt vermerkt wie hoch der unfallbedingte Wertverlust sein wird. Und wenn die Vers. dann Zicken macht, würde ich den Anwalt einschalten. Man muss ja nicht sofort wieder Kosten verursachen wenn alles glatt läuft. Trifft schließlich wieder alle und belastet die Prämien!

    Achja, mein Beileid. :cry: