@Roboduck
schön erklärt
@cookie
Grenzgängerstatus ist nicht unbedingt zu empfehlen, da Du dann nach dem Doppelbesteuerungsabkommen besteuert wirst, d.h. ein Teil der Steuern wird Dir direkt vom Arbeitgeber in der Schweiz abgezogen und das dt. Finanzamt wird Dir zu einem sehr interessanten und sehr grosszügigen, aber nur für das Finanzamt , Wechselkurs Dein Jahresgehalt in Euronen umrechnen um Deine Steuerpflicht in Deutschland festsetzen zu können.
Also mir kamen, als ich noch Grenzgängerstatus hatte, fast immer die Tränen, wenn ich als den Steuerbescheid vom dt. Finanzamt erhalten habe.
Heute als Exildeutscher in der Schweiz wohnend und sehr gerne in der Schweiz Steuern zahlend kann ich dem Ganzen sehr gelassen gegenüberstehen.
Das mit der Versicherung stimmt, d.h. wenn Du in CH einmal wohnst, wenn auch nur vorübergehend, dann musst Du zumindest den Pflichtversicherungsteil vor Ort abschliessen, Rest kann Privat in D bleiben
Auf www.admin.ch findest Du so einiges an Gesetzestexten bzgl. Ausländergesetz, etc.
In den ersten 1 oder 2 Jahren ist wie schon Roboduck schreibt die Genehmigung an den Arbeitgeber gebunden, d.h. so einfach den Job wechseln is nicht, ausser der neue Arbeitgeber kann für Dich dieselbe Genehmigung beantragen, aber Achtung - dann läuft die Frist von vorne
Wenn Du dann einmal in den Genuss einer Aufenthaltsbewilligung C kommst, dann kannst Du frei den Job und auch den Kanton wechseln, aber eben erst nach Erhalt der C.
Rechten und Pflichten sind dann gleichgestellt, ausser wählen
Ausserdem wirst Du auch erst wie ein Schweizer steuerpflichtig in der Schweiz, wenn Du den Status C hast, zuvor wird Dir der vollen Quellensteuersatz gleich vom Arbeitgeber vom Gehalt abgezogen, dies hat zwar den Vorteil, dass Du nichts für die Steuern auf die Seite legen musst, aber den Nachteil, dass der Quellensteuersatz um einiges höher ist, als der normale Steuersatz - ausserdem kannst Du dann bei normaler Versteuerung auch noch alle möglichen Auslagen (Fahrtkosten/etc.) in Abzug bringen, was bei der Quellenbesteuerung nicht möglich ist (zumindest bis vor einigen Jahren war's so, wie's nun mit den Bilateralen Abkommen ist ? ?)