Arbeiten und Leben in der Schweiz

  • Hallo an alle,
    ich weiß, das hat hier nix mit Autos zu tun, aber es ist unheimlich wichtig. Ich weiß auch sonst nicht wen ich fragen könnte und da hier ja auch viele Schweizer sind, erhoffe ich mir durch euch einige Antworten.

    1. Kann ich ohne weiteres in der Schweiz arbeiten?
    2. Kann (muß) ich meinen Hauptwohnsitz in der Schweiz anmelden oder gilt das dort nur als Zweitwohnsitz?
    3. Muß ich mich in einer Schweizer Krankenkasse versichern oder geht das auch von Deutschland aus?
    4. Wie lange kann ich in der Schweiz bleiben?
    Hab gehört, es wird sowas wie eine Dauerarbeitsgenehmigung verteilt, eine Daueraufenthaltsgenemigung bekommt man garnicht.
    Was muß ich tun um für immer in der Schweiz zu bleiben?

    So, das wars erstmal, ich danke euch jetzt schon für eure hilfreichen Antworten.

    Cookie

  • Danke Thomas, aber das reicht mir als Antwort nicht.
    Ich muß das schon ziemlich geau wissen.
    Das ist echt wichtig.

    Leute macht hin, mir ist das echt wichtig !!!!!

    Nächste Frage, gibt es in der Schweiz nur private Kankenversicherungen oder auch gesetzliche, so wie in Deutschland???

  • Kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus meiner persönlichen Erfahrung:

    - Wenn Du von so weit her kommst (Thürigen / Gera), ist es kein Problem, eine Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz zu bekommen. Vorausgesetzt, Du hast einen Arbeitsplatz in der Schweiz.
    - Diese Aufenthaltsgenehmigung gilt zunächst für zwei Jahre und ist an den Arbeitgeber gebunden.
    - nach diesen zwei Jahren wird sie um fünf Jahre verlängert, evtl. das auch nicht mehr sondern direkt weiter zum nächsten Status, nämlich zu Modus "C", in den Du irgendwann kommst. Das ist eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung mit allen Rechten und Pflichten die Du als Ausländer überhaupt bekommen kannst in der Schweiz. Aber wählen is nicht...

    - 1. Ohne weiteres in der Schwei arbeiten: Ja. Der Arbeitgeber muss das begründen, dass er einen Ausländer einstellt, und er darf dabei eine gewisse Quote (je nach Kanton) nicht überschreiten. Aber das ist sein Problem und in den meisten Fällen eben kein Problem.
    - 2. Du solltest dann einen Hauptwohnsitz in der Schweiz haben. Dann bis Du kein Grenzgänger mehr und es geht einfacher. Wenn Du das nicht willst, zählst Du als Grenzgänger. Dann ist es egal, ob Du noch einen Wohnsitz in der Schweiz hast.
    - 3. Krankenversicherung: eine deutsche Krankenversicherung würde reichen, wenn sie international gilt (aber das tun sie alle) und wenn sie dich nehmen, wenn Du in der Schweiz wohnst. Im Detail ist das abzuklären und davon abhängig, wo Dein Erstwohnsitz ist
    - 4. So lange Du dort arbeitest. Wenn Du dann erstmal die unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung hast, dann auch für immer. (daher unbegrenzt). Aber das setzt voraus, dass Du in der Schweiz wohnst natürlich.
    - 5. In der Schweiz sind auch die privaten Krankenversicherungen ohne Zahnarzt und in den Leistungen nicht so gut wie die deutschen. Also wenn Du eine deutsche private hast, dann schau zu, dass Du die behalten kannst.

    Weitere Auskünfte gerne auch per pm.

    cu,
    Roboduck

  • @Roboduck

    schön erklärt Very


    @cookie



    Grenzgängerstatus ist nicht unbedingt zu empfehlen, da Du dann nach dem Doppelbesteuerungsabkommen besteuert wirst, d.h. ein Teil der Steuern wird Dir direkt vom Arbeitgeber in der Schweiz abgezogen und das dt. Finanzamt wird Dir zu einem sehr interessanten und sehr grosszügigen, aber nur für das Finanzamt Very , Wechselkurs Dein Jahresgehalt in Euronen umrechnen um Deine Steuerpflicht in Deutschland festsetzen zu können.

    Also mir kamen, als ich noch Grenzgängerstatus hatte, fast immer die Tränen, wenn ich als den Steuerbescheid vom dt. Finanzamt erhalten habe.

    Heute als Exildeutscher in der Schweiz wohnend und sehr gerne in der Schweiz Steuern zahlend Cool kann ich dem Ganzen sehr gelassen gegenüberstehen.

    Das mit der Versicherung stimmt, d.h. wenn Du in CH einmal wohnst, wenn auch nur vorübergehend, dann musst Du zumindest den Pflichtversicherungsteil vor Ort abschliessen, Rest kann Privat in D bleiben Wink

    Auf www.admin.ch findest Du so einiges an Gesetzestexten bzgl. Ausländergesetz, etc.

    In den ersten 1 oder 2 Jahren ist wie schon Roboduck schreibt die Genehmigung an den Arbeitgeber gebunden, d.h. so einfach den Job wechseln is nicht, ausser der neue Arbeitgeber kann für Dich dieselbe Genehmigung beantragen, aber Achtung - dann läuft die Frist von vorne Wink

    Wenn Du dann einmal in den Genuss einer Aufenthaltsbewilligung C kommst, dann kannst Du frei den Job und auch den Kanton wechseln, aber eben erst nach Erhalt der C.

    Rechten und Pflichten sind dann gleichgestellt, ausser wählen Rolling

    Ausserdem wirst Du auch erst wie ein Schweizer steuerpflichtig in der Schweiz, wenn Du den Status C hast, zuvor wird Dir der vollen Quellensteuersatz gleich vom Arbeitgeber vom Gehalt abgezogen, dies hat zwar den Vorteil, dass Du nichts für die Steuern auf die Seite legen musst, aber den Nachteil, dass der Quellensteuersatz um einiges höher ist, als der normale Steuersatz - ausserdem kannst Du dann bei normaler Versteuerung auch noch alle möglichen Auslagen (Fahrtkosten/etc.) in Abzug bringen, was bei der Quellenbesteuerung nicht möglich ist (zumindest bis vor einigen Jahren war's so, wie's nun mit den Bilateralen Abkommen ist ? ?)