Also wenn der Händler den Wagen verkauft hat und es sich nicht um eine Vermittlung handelt, dann kann er die Gewährleistung gar nicht ausschließen. Als Bastlerfahrzeug, bei dem man es eventuell ausschließen könnte, ist der Wagen zu jung und auch zu wertvoll.
Er kann die garantie ausschließen aber nicht die Gewährleistung. Somit wäre er in der Beweispflicht, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht vorhanden war. Das ist ziemlich schwer für ihn.
Aber grundsätzlich gebe ich Dir den Tipp vernünftig zu bleiben und erst einmal freundlich mit dem Händler zu sprechen, denn wie man in den Wald reinruft, so schallt es wieder heraus. Es kann ja tatsächlich sein, dass der Mangel vorher nicht vorhanden war oder nicht festgestellt werden konnte und dem Händler keine Schuld trifft. Wenn man sofort Empörung oder Drohgebärden aufbaut, dann werden die meisten ungechmeidig und wenig kompromissbereit!
Normalerweise sollte er das Teil reparieren und gut ist. Die schlechteste Lösung ist sich mit ihm anzulegen, denn einen Streit vor Gericht wird die Sache nicht wert sein und kann sich tierisch in die Länge ziehen.
Lass mal hören wie es weiter geht