hast du mal gegoogelt? Du bist da nicht alleine
Beiträge von Jan b
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Panther, da hast Du aber ganz schön Pech gehabt. Da generell auf Audi zu schieben ist zwar verständlich, aber nicht unbedingt gerechtfertigt. Das ist mit Sicherheit eine Mischung aus Pech mit dem Wagen und schlampiger Werkstatt. Ich habe ein Leidengeschichte mit einem neuen BMW 330d mitgemacht, die den Rahmen hier sprengen würde. Seit dem ist BMW bei mir unten durch, aber nur, weil meine 2 seitige Beschwerde über die Werkstatt bei BMW gar nichts bewirkt hat. Und das bei einem Auto für 50.000 € in 2001! Ich bin keine 10.000 km von insgesamt 100.000 km Mangelfrei gefahren.
Zur Multitronic, es ist bekannt, dass die ersten Modelle, zu denen Deiner gehört hat, Probleme hatten, aber nur in gebirgigen Gebieten. Ich habe bereits 105.000km mit einem A6 2,7 runter gespult, und das sicherlich nicht in schonender Fahrweise
. Keine Probleme, ein super Auto und ich werde es im Februar schweren Herzens gegen vermutlich einen A5 eintauschen.
Sei froh dass Du wandeln konntenst, und erfreu Dich an deiner neuen Errungenschaft.
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Genau, oder haste schon mal einen S in der Küche gesehen?
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Was um alles in der Welt ist eine luftfiltermotorabschiermung
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Auch von mir willkommen und Glückwünsche zur Entscheidung. Du wirst mit Sicherheit viel Spass haben und bei Treffen feststellen, dass S2000-Fahrer besonders nette Menschen sind :D. Gute Entscheidunhg den S einzuwintern.
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Zitat
Original von El Barto
Mal langsam, das sind etwa 5% Differenz!
Ich glaube nicht dass du da Chancen hast.
Es sind schon oft Leute vor Gericht weil ihr Auto zuviel Sprit verbraucht, schau dir mal solche Fälle an. Da muss es imho schon ein etwas eindeutigerer "Mangel" sein.Stell dir mal vor ein S2000 Fahrer reklamiert bei Honda, mein S bringt nur 210PS auf dem Dyno, ich will einen Neuen .. oder Kompressorumbau!
Einen zu hohen Spritverbrauch nachzuweisen ist schon etwas schwieriger. Die Angabe sind nach Norm unter Laborbedingungen und in freier Wildbahn nicht wirklich nachzustellen.
Eine Geschwindigkeitsmessung unter Idealbedingungen, so stufe ich einen Prüfstand ein, weil es werden bergab noch bergauf geht und man nicht mit Rückenwind oder Gegenwind kämpfen muss, ist meiner Meinung nach eindeutig nachzustellen. In der Regel gilt, nach Angaben im FZ-Schein, bei der Drehzahl der max. Leistung im höchsten Gang ist die Höchstgeschwindigkeit erreicht.
Was die "Manipiulatoren" mittels diverser Korrekturwerte für eine Leistung raus rechnen ist was anderes.Zu den 210 PS Beispiel, da fehlen 30 PS und da haben schon mir bekannte Personen Prozesse gewonnen, zwar nicht gewandelt aber gemindert.
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8 und 9.5 x 18. also Standardgrösse in 18Zoll
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Geh doch mal auf einen Leistungsprüfstand. Da müsste er doch auch bei 210 abriegeln und demnach die Leistung deutlich unterschreiten. Dann würde ich je nach dem was das Ergebnis ist, den Händler nochmal aufsuchen oder einen Anwalt konsultieren. Wenn 220 im Brief steht, dann ist das einen zugesicherte Eigenschaft. Wenn ein Produkt eine solche Eigenschaft nicht erfüllt, ist ein solcher Vertrag nicht erfüllt! Wenn die Möhre aber die 220 auf der Rolle macht, haste ehr schlechte Karten. Aber sicher ist, wenn Du einen Tuner ran läßt, kannste Ansprüche bei Volvo vergessen.
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Vorne haben wir gebördelt und den Innenradlauf im oberen Bereich auf die gebördelte Kante gelegt. Hinten ist gebördelt und etwas gezogen, allerding minimal. Kommt ja auch darauf an, ob du tiefer legst oder nicht und wie hart das Fahrwerk dann ist. Dann noch, wie breit die Reifen raus kommen.
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Bei den einen schleift es, bei den anderen nicht. Das kann man nicht pauschal sagen. Wir haben mit 18" tierische Probleme gehabt, trotz dass die Kanten angelegt sind und hinten noch ein bischen gezogen ist. Wenn Du dass ausschließen willst mußt Du bei 17" bleiben.
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Zitat
Original von Micha B...
Jimmy's S hatte deutlich zu wenig Leistung. Das rechtfertigte keine Wandlung, aber doch eine gewisse Entschädigung. Schreib ihn mal an.
Deutlich ist bei mir anders. Auslegungssache.
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Wenn der Wagen nicht für Deutschland vorgesehen was und deswegen seitens des Herstellers auf 210 begrenzt ist, dann jemand diesen Wagen wieder importiert und ihn für den deutschen Mark zulässt, kann der Hersteller doch nichts dafür? Oder ist der direkt von Volvo gekauft worden, und was steht dann als Topspeed in den Papieren drin?
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Congratulation
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Was im Kaufvertrag steht gilt. Egal ob einem passt oder nicht. Die Passagen in einem solchen Kaufvertrag werden in definierten Rechtsbegriffen vertextet. Wenn da Entrümelung drin steht, dann wird es dafür eine rechtsichere Definition für geben.
Ich würde an Deiner Stelle den Notar anrufen damit er Dich diesbezüglich noch mal aufklärt. Dazu ist er soweit ich weiß verpflichtet. Er hat auf jeden Fall bei der Vertragsunterzeichnung eine Belehrungspflicht. Sag einfach dass es da bei der Interpretation der Textpassagen unterschiedliche Auffassungen gibt.
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Also unser lenkt schon mit! 1999, H&R mit Koni
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Ich bin vergangenes Jahr auf dem Motorrad eingepennt und vor nem LKW wach geworden. Hätte niemals gedacht, dass man so bremsen kann mit nem Mopped
. Aber ich hätte keinen Finger mehr zwischen Vorderrad und Stoßstange stecken wollen *puh*
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Rembrandt?
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dann mal ein herzliches willkommen auch von mir