Zitat
Original von Bobby-Z33
Naja, Schadensersatz nicht unbedingt, aber auf eventuelle Fehlerbehebung, resp. den Versuch das Problem bestmöglich zu verziehen, was auch immer. Aus deiner kurzen Beschreibung geht das Problem nicht genau hervor. Wieso stehen die Garegen zu tief? Fundamente falsch Bemessen o.ä.?
Im Bausektor gil allgemein eine Toleranz im cm Bereich, also 10mm Abweichung wird als normal und tragbar angesehen. So ist jedenfalls in den luxemburgischen CRTI-B fest gelegt
Fehlerbehebung ist nicht moglich.
Fundament wurde nach Angaben der garagenverkaeufers gemacht der meinte 10cm Garagenboden plus 2 cm Unterlegplatten.
dazu meinte er besser 1 cm zuwenig als zuviel da man ja dann eine unterlegplatte mehr hinlegen koennte.
Tja am Tag der Lieferugn meinten aber denn die Techniker, dass man nich tmal 2 cm unterlegen koennte da 2 garagen aufeinander stehen kommen somit das doppelte Gewicht auf den Paltten lasten wuerde (Hartplastik).
Somit steht jetzt die Garage 2 cm zu tief und im uebergang vom Hauskeller in die untere Garage (keller) ist ein Tritt von 2 cm.
PLUS kann keien Standart -Tuer mehr eingebaut werden da der Rahmen der fertiggarage jetzt den Rahmen der Tuer im Haus blockiert.
Fuer diesen Umstand hat man mir ca 200 Euro angeboten.