Ich kann deine Aufregung gut verstehen Patrick. Recht haben und Recht bekommen sind zwei vollkommen unterschiedliche Paar Schuhe und leider lässt sich das meist nur mit dem entsprechenden Geldbeutel beeinflussen oder man ist selber ein Rechtsverdreher. Wirklich traurig.
Vielleicht mal zwei kleine Geschichten die ich gestern gehört habe.
Geschichte 1:
Ein Anwalt wird arbeitslos und rutsch nach Hartz IV ab. Da er vorher Selbstständig war, war er bei einer privaten Krankenkasse versichert. Wenn man in Deutschland privat Krankenversichert ist genießt man einige Vorteile in unserem Gesundheitssystem. Unter anderem Geschichten wie Chefarztbehandlung und Einzelbettzimmer sind kein Problem.
Nachdem er nach Hartz IV abgerutscht ist, wollte das Amt die erheblich höheren Kosten für die private Versicherung nicht übernehmen. Das Ende vom Lied, er hat geklagt und Recht bekommen. Und somit finanziert jetzt die Allgemeinheit seine privaten Krankenkassenbeiträge.
Geschichte 2:
Ein Mieter lässt, während er auf der Arbeit ist, seinen Hund alleine in der Wohnung zurück. Damit der Hund keinen quatscht macht sperrt er ihn in die Gästetoilette. Dem Hund wird da aber im Laufe des Tages langweilig und er fängt an mit dem Toilettenpapier zu spielen. Davon schmeißt er dabei reichlich in das Waschbecken und schafft es irgendwie das Wasser aufzudrehen. Ergebnis: Das Wasser läuft über und insgesamt 2 Etagen nach unten. Also ein Wasserschaden der insgesamt 3 Wohnungen betrifft.
Die Vermieterin tritt zur Schadensregulierung an den Mieter heran. Der sieht sich aber überhaupt nicht in der Pflicht. Die Vermieterin versucht es über das Gericht und das entscheidet, das die Versicherung der Vermieterin für den Schaden aufkommen muss. Die Begründung dafür, der Versicherungsbeitrag für die Versicherung der Vermieterin wurde auf die Mieten der Mieter umgelegt und somit seien diese ebenfalls mitversichert. Das die Versicherung aber bereits im Vorfeld abgelehnt hat für diesen Schaden aufzukommen, wurde dabei ignoriert. Auch das die Bedingungen nahezu aller Versicherungen eine solche Regelung gar nicht zu lassen.
Das Ende kann sich jetzt jeder denken, die Vermieterin ist auf den Kosten des Wasserschadens sowie den Gerichtskosten sitzen geblieben.
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