Hast Du auch einen Aufkleber im Heckfenster?!
Das hier war ja ziemlich offensichtlich.
Nein, hab keinen Aufkleber drauf. Gar keinen, egal welcher Art.
Und im Gegensatz zu so manch anderen hier, die wohl auch nicht mehrheitlich (oder kaum bis gar nicht) auf Rennstrecken unterwegs sind, ist mein S OEM - also ohne Tuningzeug wie Tieferlegung, Rennkatt, Invidia, Semislicks oder gar Kompressor etc .., etc. .... Wozu man solches Zeug im normalen StVZO-Gebrauch auch immer nötig haben sollte - geht mich nix an, denk ich nicht drüber nach, Interessiert mich nicht, soll jeder machen wie er will - aber um damit NOCH besser StVZO- und Gesetzeskonform unterwegs zu sein ist ja wohl nicht wirklich der Grund ...
Und wenn ich mir manche Berichte von S2000-Euromeet-Teilnehmern (oder andern Car-Meetings) durchlese, dann gehts da bei Ausfahrten (meist auf Landstraßen! Und diese "Ausfahrten" sind auch verabredet!) wohl auch nicht immer so ganz wirklich StVZO-konform zu.
Da sollte dann wohl auch für die jeweils vorab Aufgeführten "Idiotentest, Fürherscheinentzug auf Lebenszeit, Auto für caritative Zwecke versteigern. Basta." (Kommentar von Matchbox) gelten? Ist doch korrekt, oder? Oder gibts da Unterschiede?
Aber offenbar kam meine prinzipelle Fragestellung, nach der generellen Grenzlegung, wo die "Rennleitung" bzw. die Gesetzgebung hier die eigen festgesetzten Grenzen zieht, nicht so ganz klar rüber. Was DARF man denn nun noch wirklich, unabhängig der gesetzlichen Lage? Erklärt es mir.
Auf vielen Treffen verabreden sich Leute zu Ausfahrten. Innerhalb oder auch mal unabhängig von den offiziellen Veranstaltungs-Ausfahrten. Solange man sich dabei an die gesetzlichen Regeln hält, sollte das kein Problem sein. Wird es aber wohl nun. Wo bitte ist das Problem, wenn eine Gruppe (ok, über hundert ist schon viel, aber gesetzlich gibts keine Anzahl die man überschreiten könnte, anmeldungspflichtige Versammlungen ausgenommen) sich zu einer Ausfahrt verabredet und dabei, z. B. auf einer BAB, die gesetzlichen Grenzen nicht überschreitet? Und wenn es 1.000 wären.
Wo bitte ist die Grenze, ab der ich mich - obwohl absolut innerhalb gesetzlicher Gegebenheiten - schuldig mache? Bin ich schon schuldig, NUR weil ich in einer größeren Gruppe auf der BAB mit 250 km/h unterwegs bin? Und vorher auch noch blöderweise eine Meeting-Teilnehmer-Gebühr (NICHT Renngebühr - hat keiner der Eurorally-Teilnehmer gemacht, geht auch nur bei offiziell zugelassenen Rennveranstaltungen) bezahlt habe?
Oder bin ich heutztage schon schuldig, NUR weil, ich im Pulk einen Sportwagen fahre? Bei Großveranstaltungen? Und schnell.
Oder einfach nur weil ich Sportwagen fahre?
Mich NERVT es einfach, dass ich seit geraumer Zeit (kann nicht mehr genau sagen, wann es massiv angefangen hat), grundsätzlich wohl der Böse zu sein scheine, NUR weil ich einen Sportwagen fahre. Da ranzt ein Audi TDI-Kombi auf der Landstraße wie blöd an mir vorbei und drei Kilometer später wird nicht DER, sondern ICH bei einer Rennleitungs-Kontrolle rausgezogen! Dann noch der blöde Kommentar vom Rennleiter, "wer mit sowas (Sportwagen) fährt, der wüsste ja schon, warum er kontrolliert würde"! WAS? WIE BITTE?
An die bösen Blicke von unzähligen Leuten, wenn ich irgendwo mit S unterwegs bin, hab ich mich ja langsam gewöhnt (nein, stimmt nicht - ich find's immer noch Scheiße vorverurteilt zu werden ...).
Als Sportwagenfahrer ist man seit geraumer Zeit irgendwie in den Augen der Leute/Öffentlichkeit ein "böser Bube". Halbkrimineller. Umweltsünder sowieso. Der eigentliche Heizer im Familienkombi kommt aber null unter Beschuß. Das gefällt mir nicht, ist aber momentan wohl Zeitgeist ...
Aber wenn es hier in diesem Land nunmal erlaubt ist, auf der BAB so schnell zu fahren, wie ich will, in beliebiger Anzahl, dann ist es schlichtweg Shit, wenn es in Zukunft so gehandelt werden kann, dass man mir jederzeit gesetzlich ans Leder kann, nur weil eine Situation eintritt, bei der eben mehrere Sportwagen im Pulk auf der BAB mit 250 kmh unterwegs sind ...
Und die Lesermeinung der "Welt" mit " Würden Sie das auch noch so entspannt sehen, wenn eines dieser Autos mit 250 km/h bei einem Manöver in ihr Auto rasen würde, in dem Sie mit Frau und Kind gerade zu einem Ausflug unterwegs wären?" ist ja wohl total hohl, denn wo ist da der Unterschied zu besagtem Audi TDI-Familienkombi-Heizer, der alleine (also nicht im Pulk) unterwegs ist und auf der BAB bei Top-Speed seine Karre nicht beherrscht und bei einem Crash andere mit in den Tod reißt?? Richtig: Gar keiner! Im Gegenteil: Ein Sportwagen ist allemal sicherer bei forscher Gangart als irgend so eine gruslige 280 PS-Familienkutsche und meist hat der Sportwagenfahrer seine Karre besser im Griff (sollte jedenfalls) als der dickbäuchige Familienpapi, der zwischendurch für 5 Minuten mal meint, er wäre Schumacher oder Röhrl und damit echt zur Gefahr für sich, seine Famile und andere wird! Hab ich in der Realität oft genug erlebt!
Und um nichts anderes geht es mir hier - ja, die Teilnehmer haben sich verabredet (Veranstaltung), ja, sie sind sehr schnell gefahren, aber alles im gesetzlich erlaubten Rahmen (ist zumindest meine letzte Info, hab keine neuen Berichte, ob es doch zu Überschreitungen kam) und es kam zu keinen Gefährdungen. Solange also alle sicher gefahren sind und sich an das Gesetz gehalten haben - so what??
Und jeder hier würde sich mal kräftig bedanken, wenn sein Wagen bei einer der auch hier im Forum immer mal verabredeten gemeinsamen Ausfahrten, nach einem Abstecher auf eine BAB mit dort erlaubten 250 km/h, einfach mal so aus Laune der Rennleitung heraus wegen "illegalem Rennen" beschlagnahmt würde ...