Superbabe schrieb am Sun, 11 January 2004 13:51 |
@ Oliver: du darfst aber nur dann innerhalb geschlossener Ortschaften rechts vorbeifahren, wenn du dabei die zuslässige Höchsgeschindigkeit (also 50!) nicht überschreitest. Aber wieso müssen denn alle links fahren, wenn rechts frei ist? Es gibt nämlich auch so etwas wie ein Rechtsfahrgebot @ Markus: 50 auf der Landstraße? Was hat er denn mit dir gemacht? Hoffentlich hast du ihm gesagt, daß er ein VERKEHRSHINDERNISS darstellt 2x Beamtenbeleidigung |
1. Es müssen nicht alle links fahren. Habe ich nirgends geschrieben Dann braucht mich ja auch keiner zu Überholen da sie genauso schnell fahren wie ich
2. Klar gibts ein rechtsfahrgebot in Deutschland es gilt auf Autobahnen und auch innerhalb geschlossener Ortschaften. ABER :
Es verpflichtet dich soweit rechts zu fahren wie möglich. Heist auf Autobahnen den rechten Fahrstreifen und innerhalb dessen dich rechts zu halten. Du darfst sogar bei einer dreispurigen Strasse mit drei Fahrstreifen (Autobahnen) den mittleren durchgehend nutzten wenn rechts einzelne, langsame Fahrzeuge sind. Innerhalb der Ortschaften gibts da eben den Zusatz mit der freien Wahl des Fahrstreifens ich darf (muss nicht ) eben auch links fahren. Das innerhalb der Ortschaften 50 ist brauchst du hier auch keinem zu erklären also hat sich die anmerkung auch erledigt. Ich empfehle hierzu durchaus nochmal die Lektüre eines Fahrschulbuches. (nicht bös gemeint) Hab da auch noch einiges gefunden was ich "vergessen" hatte
In diesem Sinne
Oliver_Pr