Volk / Rays Wheels CE28N

  • antek schrieb am Fri, 03 February 2006 08:58

    favn schrieb am Thu, 02 February 2006 02:42

    Hast Du irgendwelche Erfahrung mit der Eintragung dieser Felgen?


    Welche Eintragung? Cool Die neuen Autopapiere haben keine Infos bezüglich Felgen usw. Mann kann also alles am Auto haben den die Polizei hat so wie so keine möglichkeit es zu kontrolieren. Very Happy

    Oder irre ich mich hier?

    - Antek



    Da irrst du!
    Nur Felgen und Reifen die eine Typenfreigabe für dein Auto haben sind nicht mehr in den Papieren eingetragen. Aber alle anderen Reifen und Felgen MUßT du weiterhin abnehmen und eintragen lassen!
    Bei mir stehen die original Felgen und Reifen drin, und die ADVAN sind auch zusätzlich eingetragen.

    Sonst kannst du ne Menge Ärger bekommen... Wink

    "Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das »untersteuern«, wenn du ihn nur hören und spüren kannst, wars »übersteuern"l
    Zitat Walter Röhrl

  • TJ schrieb am Fri, 03 February 2006 10:29


    Da irrst du!
    Nur Felgen und Reifen die eine Typenfreigabe für dein Auto haben sind nicht mehr in den Papieren eingetragen. Aber alle anderen Reifen und Felgen MUßT du weiterhin abnehmen und eintragen lassen!
    Bei mir stehen die original Felgen und Reifen drin, und die ADVAN sind auch zusätzlich eingetragen.

    Sonst kannst du ne Menge Ärger bekommen... Wink



    Also.. ich habe im November 2005 meinen BMW 730d bekommen und dieser steht auf 20" BMW Felgen, nur diese Felgen sind nirgens wo in den Papieren eingetragen.

    Bei der KfZ-zulassungsstelle hab ich noch nach gefragt wie das jetzt ist, den in den Papieren stehn nur 18" Felgen drin und keine 20" und was wenn die Grünenmänchen mich anhalten, da wusste die Dame vom KfZ auch nicht wie das jetzt mit den neuen Papieren gehn soll.

    Ich würde es auch nicht wissen den auf dem Papier gibt es auch keine Platz um Felgen ein zu tragen.

    - Antek

  • Wenn die 20" von BMW sind, sind die ja Typgeprüft. Bzw. ab Werk montiert. Die müssen und werden nicht in den Papieren aufgeführt. Die können sich die grünen Männchen irgendwo abfragen. Frag mich nicht wie und wo.
    Wenn du aber nachträglich andere Felgen, z. B. die Volk, anbaust, mußt du diese weiterhin vom TÜV abnehmen und eintragen lassen.

    Und Platz ist durchaus noch auf der "Zulassungsbescheinigung Teil 1". Allerdings reichte der Platz bei mir auch nicht mehr aus und ich habe eine zweite Seite angeheftet bekommen.

    "Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das »untersteuern«, wenn du ihn nur hören und spüren kannst, wars »übersteuern"l
    Zitat Walter Röhrl

  • Hallo,

    Antek hat schon recht.

    Als die Neuen Fahrzeugpapiere eingeführt wurden, haben die zulassungstellen beim erstellen der neuen papiere nicht alles ubernommen was in den alten kfz scheinen drinn stand.


    deswegen soll man die damen und herren auf dem amt zwingen die angaben des alten scheines 1:1 zu übernehmen.

    Hier mal eine empfehlung des ADAC.

    http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kfz_zulassung/neue_zudokume nte/default.asp?ComponentID=127352&SourcePageID=27368

    Problemfälle

    Vor einer Umstellung der Zulassungspapiere (z.B. bei Halterwechsel, Wohnortwechsel): Bisherige Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und -schein) kopieren. Diese Kopien später zusammen mit der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Fahrzeug mitführen. Damit können mögliche Zweifel beim Reifenkauf oder im Rahmen einer Verkehrskontrolle durch die Polizei leichter beseitigt werden. Dies ist auch eine Hilfestellung für die Polizisten. Sollten Zweifel bleiben, müssen die Beamten den Nachweis führen, dass die konkrete Fahrzeugausstattung nicht zulässig ist.
    Bei der Umstellung der Fahrzeugpapiere die Herausgabe des alten, für ungültig erklärten Fahrzeugbriefes verlangen. Dies soll gebührenfrei erfolgen, ggf. ist ein Antrag zu stellen. Der ungültige Brief ist bei den Fahrzeugdokumenten zuhause aufzubewahren. Auf der neuen Zulassungsbescheinigungen II wird meist ein Verweis auf den alten Fahrzeugbrief vorgenommen.
    Nur bei noch nicht zugelassenen Neufahrzeugen, für die noch ein alter Fahrzeugbrief ausgefertigt wurde, wird dieser Fahrzeugbrief von der Zulassungsstelle einbehalten und dem KBA zurückgesendet. In diesem Fall erhält der neue Halter keinen für ungültig erklärten Fahrzeugbrief. Besonders in diesen Fällen ist die vorherige Erstellung einer Kopie sinnvoll.
    Nach der Umstellung der Fahrzeugpapiere sollte der Halter die Eintragungen in dem Feld 22 der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit den Eintragungen in dem Feld 33 des alten Fahrzeugscheines bzw. Fahrzeugbrief vergleichen. Besonders technische Änderungen, die in dem alten Fahrzeugbrief in den Spalten B und C eingetragen waren, sollten auch in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 vermerkt sein. Entsprechen die in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Reifendimension nicht der tatsächlich auf den Fahrzeug montierten Reifendimension, so ist der Hinweis zu Feld (15.1) und (15.3.) auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I zu beachten. Es sind dabei nur die im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/ EG-Typgenehmigung zugelassenen Reifendimensionen gemeint.
    Bei neueren Fahrzeugen wurde seit einigen Jahren dem neuen Halter zusammen mit den Fahrzeugpapieren auch das EC Certificate of Conformity (CoC) ausgehändigt. Dort sind alle wichtigen Daten erfasst, u.a. auch unter dem Punkt 32 die Bereifung und die dafür vorgesehenen Felgendimensionen. Ergänzungen sind zu finden unter dem Punkt 50 Bemerkungen. Dieses CoC kann für die Auswahl alternativer Bereifungen herangezogen werden. Einzelne Hersteller veröffentlichen auch Informationen zu der Radaustattung ihrer Fahrzeuge im Internet.

    Gruss

  • ITR419 schrieb am Fri, 03 February 2006 13:12

    ... Entsprechen die in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Reifendimension nicht der tatsächlich auf den Fahrzeug montierten Reifendimension, so ist der Hinweis zu Feld (15.1) und (15.3.) auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I zu beachten. Es sind dabei nur die im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/ EG-Typgenehmigung zugelassenen Reifendimensionen gemeint.
    ...



    Sag ich ja!
    Wenn die 20" direkt von BMW kommen, was ja bei einem neuen 7er durchaus möglich ist, brauchen diese nicht eingetragen zu sein. Da sie von BMW typgeprüft sind!
    Wink

    Trotzdem ist es natürlich einfacher, wenn man eine Kopie des altes Briefs hat. DAmit kann man die grünen Männchen bestimmt einfacher zur Ruhe bringen. Smile

    "Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das »untersteuern«, wenn du ihn nur hören und spüren kannst, wars »übersteuern"l
    Zitat Walter Röhrl

  • TJ schrieb am Fri, 03 February 2006 13:19

    DAmit kann man die grünen Männchen bestimmt einfacher zur Ruhe bringen. Smile


    Jetzt weiß ich wieder was ich nicht mag an Deutschland Sad immer wieder diese Blöden Burokraten! Evil or Very Mad

    OK back to the wheels.... hmm.. Volk ist also ein Problem um eingetragen zu bekommen, oder?

  • Kein größeres Problem als meine ADVAN Felgen eingetragen zu bekommen. Wink
    Du brauchst halt den passenden toleranten TÜV Prüfer. Ich hatte einen in NRW. Der hat es ohne Probleme eingetragen. Very Happy

    "Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das »untersteuern«, wenn du ihn nur hören und spüren kannst, wars »übersteuern"l
    Zitat Walter Röhrl

  • wenn DAS so ist...

    TJ schrieb am Fri, 03 February 2006 13:10

    Wenn die 20" von BMW sind, sind die ja Typgeprüft. Bzw. ab Werk montiert. Die müssen und werden nicht in den Papieren aufgeführt. Die können sich die grünen Männchen irgendwo abfragen. Frag mich nicht wie und wo.


    ...warum hast du DAS dann so eingetragen Question

    TJ schrieb am Fri, 03 February 2006 10:29

    Bei mir stehen die original Felgen und Reifen drin,
    ...
    Sonst kannst du ne Menge Ärger bekommen... Wink

    "Racing, competing, is in my blood. It's part of me, it's part of my life. I've been doing it all my life. And it stands up before anything else.

  • QuestionQuestionQuestion

    Die original Felgen Reifen Kombination steht IMMER drin!
    Und sie benutze ich ja auch als Winterreifenkombination. Wink

    Und die ADVAN Felgen habe ich zusätzlich eintragen lassen. Da diese nicht von Honda typgeprüft sind.

    "Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das »untersteuern«, wenn du ihn nur hören und spüren kannst, wars »übersteuern"l
    Zitat Walter Röhrl

  • aah, also die Original Reifenkombi steht immer drin.

    Hmm, bei meinem Mondeo stehen im Schein (also im alten Schein) aber schon alleine 3 Grössen, ab Werk. Obwohl ich den damals nur mit einem Satz Felgen/Reifen (auf dem Auto drauf) gekauft habe.
    Stehen zwei grössen auf 15" und eine auf 16" drin.

    Wenn ich den jetzt (aus irgendeinem Grund) auf den neuen Schein umschrieben lassen muss, kommen dann auch wieder alle 3 Grössen rein Question

    "Racing, competing, is in my blood. It's part of me, it's part of my life. I've been doing it all my life. And it stands up before anything else.

  • NEIN!
    Das ist ja das was ich meine. Es wird nur die erste Reifenkombi übertragen, die jetzt auch in deinem alten Schein oben steht.
    Die restlichen Rad/Reifen Kombis sind alle typgeprüft und sind irgendwo hinterlegt, so das die grünen Männchen die abfragen können. Aber im neuen Schein tauchen die nicht mehr auf. Wink

    "Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das »untersteuern«, wenn du ihn nur hören und spüren kannst, wars »übersteuern"l
    Zitat Walter Röhrl

  • ok, jetzt hab ich es kapiert.
    Macht aber irgendwie keinen Sinn. (meiner Meinung nach)
    Denn wenn das hinterlegt ist, wo die Trachtenträger das überprüfen können, dann müssten gar nicht mal die erste Kombination eingetragen sein.

    "Racing, competing, is in my blood. It's part of me, it's part of my life. I've been doing it all my life. And it stands up before anything else.

  • Deutsche Bürokratie... Confused

    Ich bin ja mal gespannt ob die Jungs in grün überhaupt wissen, wo sie das überprüfen können! Laughing
    Nachher ist man wieder der Dumme, weil man die Kombi nicht eingetragen hat. Evil or Very Mad

    "Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das »untersteuern«, wenn du ihn nur hören und spüren kannst, wars »übersteuern"l
    Zitat Walter Röhrl

  • antek schrieb am Thu, 16 February 2006 21:59

    Also wenn ich mich nicht irre dan solte man für den S folgende Felgen kaufen:

    VA 18x7.5 ET47 420€/st.
    HA 18x8.5 ET52 430€/st.

    Frachtkosten 320€ bei Taki.

    Very Happy



    Das ist aber echt günstig! Shocked

    Die Größen sollten perfekt passen Antek! WinkVery Happy

    "Wenn du den Baum, den du gleich treffen wirst, sehen kannst, nennt man das »untersteuern«, wenn du ihn nur hören und spüren kannst, wars »übersteuern"l
    Zitat Walter Röhrl

  • TJ schrieb am Thu, 16 February 2006 22:59

    antek schrieb am Thu, 16 February 2006 21:59

    Also wenn ich mich nicht irre dan solte man für den S folgende Felgen kaufen:

    VA 18x7.5 ET47 420€/st.
    HA 18x8.5 ET52 430€/st.

    Frachtkosten 320€ bei Taki.

    Very Happy


    Das ist aber echt günstig! Shocked

    Die Größen sollten perfekt passen Antek! WinkVery Happy





    Durch die Sammelbestellung konnte ich Jürgens Advan für 270 EUR rüber holen. Wink

  • Timo schrieb am Fri, 17 February 2006 07:39

    TJ schrieb am Thu, 16 February 2006 22:59

    antek schrieb am Thu, 16 February 2006 21:59

    Also wenn ich mich nicht irre dan solte man für den S folgende Felgen kaufen:

    VA 18x7.5 ET47 420€/st.
    HA 18x8.5 ET52 430€/st.

    Frachtkosten 320€ bei Taki.

    Very Happy


    Das ist aber echt günstig! Shocked

    Die Größen sollten perfekt passen Antek! WinkVery Happy





    Durch die Sammelbestellung konnte ich Jürgens Advan für 270 EUR rüber holen. Wink


    Also bei 1700€ für die Felgen sind 50€ mehr oder weniger für die Frachkosten egal oder? Wink Razz Laughing

    Das einzige was ich nicht verstehe ist warum Rays http://www.rayswheels.co.jp/cgi-bin/cgi2/matching.cgi?modelN ame=CE28N&inchIndex=4 ET50 VA empfehlt und ET47 HA. Confused

    - Antek

  • antek schrieb am Fri, 17 February 2006 08:31


    Also bei 1700€ für die Felgen sind 50€ mehr oder weniger für die Frachkosten egal oder? Wink Razz Laughing



    Stimmt! Aber da sage ich mir, 50 Euro haben oder nicht haben Very Happy
    Dafür gibt es ein lecker Abendessen beim lieblings Italiener Very Happy

  • TJ schrieb am Fri, 30 December 2005 17:47

    Also die Größen solltest Du problemlos unters Auto bekommen. Könnte mir sogar vorstellen, das du vorne 8x17 und hinten 9x17 mit ET50 drunter bekommst, bin mir aber nicht sicher.
    Ich habe vorne 7,5x18 ET50 und hinten 8x18 ET45. Und ich habe nichts nachgearbeitet! Smile



    TJ,

    sicher ET45? ich sehe bei Rays und Taki nur ET44 bei den CE28N.

    - Antek