Hat eine(r) von Euch Erfahrung mit dem Löschen einer (nicht mehr zulässigen) Reifenbindung im KFZ-Schein und Brief? Bei mir ganz konkret: BBS-LeMans Felgen und Yokohama AVS. Die Bindung an Yoko möcdhte ich gelöscht haben, da ich sowieso zur Zulassungsstelle muß. Telefonisch saget man mir vorab, ohne Tüv-Bescheinigung löschen sie garnix. Muss ich jetzt bis an das Lebensende des S2K mit dieser Reifenbindung rumfahren?
Reifenbindung
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Die Reifenbindung bleibt bei dir drinnen!
Denn ...
es gibt zwar eine freie Reifenauswahl (also keine bindung inerhalb gleichwertiger Reifen) ABER die gilt bei unserem Wagen NUR für W (Speedindex) Reifen!
Alle Z reifen müssen freigegeben und eingetragen (wenn man es genau nimmt) sein um sie nutzen zu dürfen. Läst du die AVS also austragen darfst du diese Reifen eigentlich nicht mehr fahren da diese ja nur eine Z Freigabe haben.
Ist also nichts mit austragen lassen.
Wenn du einen anderen Reifen fahren möchtest dann muß du diesen vom Hersteller freigeben (und eigentlich auch eintragen) lassen.
Oliver -
oliver_f schrieb am Fri, 21 October 2005 12:33
Die Reifenbindung bleibt bei dir drinnen!
Denn ...
es gibt zwar eine freie Reifenauswahl (also keine bindung inerhalb gleichwertiger Reifen) ABER die gilt bei unserem Wagen NUR für W (Speedindex) Reifen!
Alle Z reifen müssen freigegeben und eingetragen (wenn man es genau nimmt) sein um sie nutzen zu dürfen. Läst du die AVS also austragen darfst du diese Reifen eigentlich nicht mehr fahren da diese ja nur eine Z Freigabe haben.
Ist also nichts mit austragen lassen.
Wenn du einen anderen Reifen fahren möchtest dann muß du diesen vom Hersteller freigeben (und eigentlich auch eintragen) lassen.
Oliver
Danke für die schnelle Antwort, Oliver.
Meine Uniroyal Rainsport sind W-Reifen und ich habe die Freigabe des Herstellers. Würdest Du die Dir eintragen lassen oder so weiterfahren (der Kfz-wird ja immer länger...)?
Viele Grüße
Thomas -
W-Reifen würde ich nicht eintragen lassen, das sind nur unnötige kosten für dich.
Auch wird das mit den bei uns Eintragungsplichtigen Z-Reifen anscheinend nicht so eng gesehen, denn der Gutachter der Versicherung hatte sich dafür nicht mal interesiert und das zusammen mit den abgefahrenen Reifen wäre für die Versicherung ja ein gefundenes fressen gewesen.
Und auch sonnst hab ich dahingehend noch nie was gehört. Ich hab mir immer nur die Freigaben der Reifenhersteller geholt und diese zu den anderen Papieren gelegt und gut war.
Oliver -
oliver_f schrieb am Fri, 21 October 2005 14:35
W-Reifen würde ich nicht eintragen lassen, das sind nur unnötige kosten für dich.
Auch wird das mit den bei uns Eintragungsplichtigen Z-Reifen anscheinend nicht so eng gesehen, denn der Gutachter der Versicherung hatte sich dafür nicht mal interesiert und das zusammen mit den abgefahrenen Reifen wäre für die Versicherung ja ein gefundenes fressen gewesen.
Und auch sonnst hab ich dahingehend noch nie was gehört. Ich hab mir immer nur die Freigaben der Reifenhersteller geholt und diese zu den anderen Papieren gelegt und gut war.
Oliver
Danke, so werde ich das machen.
Viele Grüße
Thomas -
hab bei mir mal nachgelesen, da steht:
empfohlener Reifen Yokohama.... aber VA und HA nur von einem Hersteller und Profiltyp zugelassen.
D.h man kann wechseln, muss aber dann rundum den gleichen Hersteller und Profiltyp verwenden. -
Im Zuge der neuen EU-Zulassungsbescheinigung, die den KFZ-Schein ersetzen wird, werden sowieso keine Reifenbindungen mehr aufgeführt. Diese Bescheinigung wird ausgestellt (§27), sofern sich z.B. eine Änderung am Fahrzeug ergab.
Es gibt die Reifenbindung nur noch sofern das betreffende Fahrzeug aufgrund seiner V-max einen Reifen der Kategorie W benötigt (beim S eh nicht der Fall).
Wenn Du also aufs Landratsamt gehst, bekommst Du eh eine EU Zulassungsbescheinigung unter der dann nichts mehr (Punkt 20 glaube ich) steht. -
juha schrieb am Sun, 23 October 2005 11:57
Wenn Du also aufs Landratsamt gehst, bekommst Du eh eine EU Zulassungsbescheinigung unter der dann nichts mehr (Punkt 20 glaube ich) steht.
Na, das klingt ja gut...