Mahlzeit Leute,
also mich bewegt folgende Frage:
Ich habe mir schon meine jetzigen Schmidt VN Line Felgen eintragen lassen. Sprich ich habe diesen Zettel vom TÜV mit der §19.2 Abnahme.Bis jetzt aber noch nicht in Brief und Schein umgetragen.
Nun habe ich ein KW Fahrwerk das ich mit den originalen Felgen+Reifen per §19.3 eintragen könnte aber im Gutachten steht mit anderen Kombinationen per §21 Abnahme.
Jezt die Frage: Reicht dem TÜVler die Bestätigung (siehe oben nach §19.2) das die Felgen ohne Fahrwerk schon eingetragen wurden, er nur schaut ob die passen und ende oder will der nocheinmal alles von vorne haben sprich Gutachten von Felgen usw.....
Sehr umständlich beschrieben aber ich hoffe ich habes rüber gebarcht ansonsten fr4agen DANKE @ll...
Felgen+Fahrwerk eintragen
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Tyson81 -
19. März 2006 um 15:05
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meines wissen ist es so, daß du die felgen+fahrwerk bei dem TüV direkt eintragen mußt (§21) sobald du beides zusammen verbauen & eintragen willst. also nicht irgendein (wie ich immer zu sagen pflege "türken-tüv"
) gtü oder wie sich sonst alle schimpfen die nur §19 sachen abnehmen dürfen.
daß heißt, du machst des fahrwerk rein (vorsicht, voreinstellung im auslieferrungszustand ist des maximum was du runtergehen darft, bzw minimum der vorgeschriebenen bodenfreiheit, am besten gehst nochmal nen cm hoch dem guten eidruck wegen) nimmst den nachweis daß ein teil (felgen) schon eingetragen ist, gehst zum tüv direkt und läßt es abnehmen.
stellst dich ein wenig dumm und fragst den tüv-gott noch ein paar fragen wie, wie des alles funktioniert paragraph technisch und du lieber zum tüv direkt gehst weg. der sicherheit etc. kommt immer gut, bei mir hat es immer gut geklappt, nach dem der prüfer gemerkt hat, daß ich mich für sein beruf interessier, hat er mir scho teilweise faßt aus der hand gefressen
brauchst dir eigtl. keine sorgen machen.
Mfg S.