Steuern (Steuererklärung)

  • Halli Hallo


    Ist hier jemand aus der Schweiz im Board, der sich n bisschen mit unseren Steuern auskennt?


    Habe heute ne Steuerkorrektur erhalten bezüglich meinem Arbeitsweg.. Fahre jeden Tag über die A4 und A1 vom Aargau nach Zürich.. mein Weg geht ziemlich genau 30 Km.
    Nun hat mir die Gemeinde den Weg mittels Twixroute total be*** berechnet..anstatt via Autobahn zuerst Überland und dann durch die ganze Stadt ZH... voll bescheuert.. :x
    So kommt die Gemeinde auf 6 km weniger pro Weg.. Was jährlich 1980 km weniger im Jahr und somit CHF 1300.- weniger Abzug geben würde.


    Ist dies erlaubt? Wenn ich den von der Gemeinde berechneten Weg fahren würde hätte ich statt 30min. sicherlich über 2 Stunden.. (wer fährt schon zu den Stosszeiten quer durch die Stadt...) :evil:


    Würde mich freuen, wenn zufälligerweise jemand da ist, der mir n bisschen helfen könnte..


    Thanks im Voraus
    Sina

  • Hallo Sina


    Es ist Dir wahrscheinlich kein Trost, aber das scheint so (neue?) allgemeine Praxis zu sein. Jedenfalls hat sich eine Bürokollegin kürzlich auch lauthals über eine völlig unsinnige Berechnung eines nur kilometermässig kürzeren Arbeitswegs durch das Steueramt geärgert.


    Zur Frage ob das so zulässig ist:
    Laut Steuergesetz (§25) werden als Berufskosten abgezogen "die notwendigen Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte".
    Was nun aber "notwendig" ist (schnellste oder kürzeste Route), darüber könnte man vermutlich lange streiten. Sich diesbezüglich an die Gerichtsinstanzen zu wenden lohnt sich aber wohl weder finanziell noch nervlich!


    In Kantonen mit einem "grüneren" Steuergesetz könntest Du Fahrtkosten mit dem Auto überhaupt nur geltend machen, wenn die Zeitersparnis gegenüber dem ÖV eine bestimmte (hohe!) Grenze übersteigt. Sonst ist ein Streckenabo das Mass aller Dinge.