habe gehört das erst ab einem bestimmten Baujahr die Scheinwerferreinigungsanlage Pflicht ist. Mein S ist Bj.05.2000
Kann mir jemand dazu etwas sagen ob ich die weglassen darf?

Scheinwerferreinigungsanlage
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StVZO § 50 (10)
http://www.bundesrecht.juris.de/stvzo/__50.html
Es gibt keine Einschränkung bzgl. der Baujahre. Alle Xenonleuchten müssen das haben. So zumindest der Gesetzestext.
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Die Schweinwerferreinigung ist seit Sep. 2000 vorgeschrieben bei Xenon-Scheinwerfern, nachzulesen im §50 (10) STVO.
Wer also seine Düsen zuspachtelt wird bei der nächsten HU probleme bekommen. -
Zitat
Original von Q-Treiber
Die Schweinwerferreinigung ist seit Sep. 2000 vorgeschrieben bei Xenon-Scheinwerfern, nachzulesen im §50 (10) STVO.
Wer also seine Düsen zuspachtelt wird bei der nächsten HU probleme bekommen.Bin ich blind?
Ick seh nüscht!
Außerdem steht das in der StVZO!
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also Reizthema Nmomo erzählte mir, da er dort einige S2000 ohne hatte das es bei meinem da Bj.05 2000 möglich wäre
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Glaub ich auf's Wort wenn ich sehe, dass es irgendwo im Gesetzestext steht!
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Zitat
Original von Maggo#13
Bin ich blind?Ick seh nüscht!
Außerdem steht das in der StVZO!
Och menno,
ich hab nun mal dicke Finger. Da kann ein klitzekleines Zett schon mal unter den Tisch fallen oder?
Jedenfalls ist die Änderung erst 2000 in Kraft getreten. Ältere Fahrzeuge die vor 2000 mit Xenon nachgerüstet wurden, brauchten also keine SWR. Aber alles was mit Xenon auf der Straße unterwegs ist, muß sonst die ALWR und SWR verbaut haben. -
Menno, war doch nur Spaß!
Aber die Begründung wird dem TÜV und der Bullerei nicht ausreichen, befürchte ich. Also mir isses zu heiß!
Obwohl meiner von 03/2000 ist ...
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Naja,
die Sonderregelung gilt aber nur für Nachrüstungen.
An werksseitig verbauten SWR und ALWR darf natürlich nicht gefummelt werden.
Gruß Ingo