Hallo zusammen,
ich bräuchte ma eure Hilfe. Ich hab nen alten Hyundai als Winterauto . Diesen würde ich im Okt. gerne abwracken. Das Auto muß dazu aber mind. 1 jahr durchgehend auf mich angemeldet sein. Er ist es aber jetzt erst ein halbes Jahr zugelassen, und der Tüv wäre jetzt im April fällig.
So, nun meine Frage:
Darf ich das zuglassene Auto ohne Tüv (aufgebockt, ohne Kennzeichen und abgedeckt) in meinem privaten Hof stehen lassen ?
Wäre für jede Hilfe dankbar.
Gruß
Stefan