• Hallo Allerseits!


    Ich bin ganz neu hier und möchte mich kurz vorstellen... Ich bin 23 Jahre alt, komme aus dem nördlichsten Dorf der Schweiz und bin ein grosser Hondafan.
    Da sich meine Freundin einen S2k Ultimate gekauft hat, habe ich mich schon im Vorfeld mit der Legende 'S' befasst, am 22.7. ist es soweit, meine Freundin holt dann ihren S.
    Ich für meinen Teil musste dann sagen, dass mir der S eigentlich sehr gut gefällt und immer nur CRX fahren kanns nur schon wegen des Alters und dem Kilometerstand nicht sein,... Also habe ich mich auf die Suche begeben. Im neuen Jahr kann ich mich dann auch zur Gilde der S-Fahrer zählen 8), bis Ende Jahr habe ich keinen Führerschein :evil:.


    Grüsse aus der Schweiz
    das Kamikazehörnchen

  • Vielen Dank! :D


    Ich war nicht zu schnell, war nicht mitnem honda unterwegs (vielleicht war das die strafe), und bin nur an einem scheissverdammten schleicher rechts vorbei :evil: immerhin hat er den schein wegen schikanenbremse und linksfahrn 2 Jahre weg :twisted:
    Am Wochenende fährt meine Freundin meinen S2k Probe - ich neben drin - ich bin schon ganz aufgeregt, mit meiner süssen und der zweiten (S)üssen rumfahren - hammer :lol: Bilder folgen Sa Abend. Im Anhang mal n bild vom S meiner Freundin.


    Grüsse aus der Schweiz

  • Hier noch Bilder vom Spoilersatz, den die Garage noch für meine Freundin organisiert hat... Die haben einen zweiten S noch reinbekommen und uns angefragt ob wir den Spoilersatz möchten und ihn für nen fairen Preis gegeben :D

  • Ich habe den Führerschein weg bis ende jahr weil ich rechts an einem Schleicher vorbeigefahren bin auf der Autobahn. Ich hatte vor knapp 2 Jahren einen Selbstunfall wo sie mir den Schein entzogen haben - auf glatteis nicht beherrschen des fahrzeugs aber naja wie auch immer über sinn und unsinn des SVG lässt sich streiten... jetzt habe ich den lappen 6 monate weg... 1.5 wochen davon habe ich bis jetzt überlebt :cry:

  • Zitat

    Original von Maggo#13


    In der Schweiz reicht es schon wenn man bei einer Kontrolle den Polizisten nicht mit "Guten Tag!" begrüßt! :lol:


    Ja in etwa... :lol:


    Zitat

    Verwarnung / Ausweisentzug Eine Verwarnung bzw. ein Ausweisentzug kann (muss nicht in jedem Fall) ab einer Überschreitung von 16 km/h innerorts, von 21 km/h ausserorts und von 26 km/h auf der Autostrasse/Autobahn angeordnet werden. Die Geschwindigkeitsübertretungen sind Nettowerte nach Abzug der Sicherheitsmarge. Fallweise können bei schweren Überschreitungen zusätzlich noch Freiheitsstrafen verfügt werden. Wichtige zusätzliche Faktoren für die Beurteilung sind hier ausserdem der automobilistische Leumund, die Witterungs- und Strassenverhältnisse, das Verschulden und die berufliche Notwendigkeit des Führerausweises.


    Aber der Herr Kamerade oben schrieb ja, er war nicht mal zu schnell unterwegs! :?

  • Ich bin auf der St. Galler Autobahn im Regelfall mit über 160 km/h unterwegs wenn ich mitm CRX da bin - beide male wo ich erwischt wurde war ich mit meinem Stock Mitsu Colt 1500 GLXi / oder Stock Galant 2.5 unterwegs... da achte ich mich A nicht auf Bullen und B waren mitm Colt, den ich damals auf verschneiter Strasse und Eis zerlegt habe folgende Anklagepunkte:
    - Überfahren einer Sicherheitslinie (wie kann ich das wenn ich die A nicht sehe und B unfreiwillig ins Rutschen komme)
    - Nichtbeherrschen des Fahrzeugs (sowieso ein Gummiparagraph)
    - Nichtanpassen der Geschwindigkeit (20km/h waren den Verhältnissen angepasst!!!)
    - Nicht den verhältnissen entsprechende Bereifung (Winter-Bridgestone LM-25, 195/50R15) - waren halt grosse Felgen aber is ja wurscht find ich, war ja eingetragen.


    Die Intelligenz von Polizei und Justiz zeigen obenstehende Punkte auf. Ich habe mich noch nie wegen schnellem Fahren (auch nicht OBV) erwischen lassen und Alkohol gibts bei mir so oder so nicht dafür sind mir die Autos zu schade...

  • Haha, ich liebe unsere Verkehrsgesetze... :lol: Dämmlicher gehts glaub ich nicht mehr.


    Freund von mir, liess mal mit meinem alten G40 die Räder durch drehen beim Anfahren am Berg, ca. 20 Meter weiter oben wartete schon die Polizei und er durfte mit denen mit auf den Posten. Gab aber zum Glück nur ne Verwahrnung da die Beamten das schriftliche versaut hatten und nicht korrekt aufgeführt. Aber das wäre auch schon unter "nicht beherrschen des Fahrzeuges" gegangen.