Richter akzeptieren Blitzer-Fotos nicht mehr als Beweis

  • Düsseldorf (ddp.djn). Temposünder müssen derzeit oft kein Bußgeld zahlen, weil Richter Fotos nicht mehr als Beweis akzeptieren. Wie die «WirtschaftsWoche» am Freitag vorab berichtete, ist die Ursache ein Urteil, das das Bundesverfassungsgericht vor einigen Wochen gefällt hat (AZ: 2 BvR 941/08). Die Verfassungshüter hoben ein Bußgeld gegen einen Temposünder auf, den eine automatische Videoaufnahme überführt hatte. Die verdachtsunabhängige Aufnahme verstoße gegen das «Recht auf informationelle Selbstbestimmung», laute die Begründung.


    20.11.09 -Dem Magazin zufolge liegen inzwischen erste Entscheidungen vor, in denen Amtsgerichte auch Temposünder freisprechen, die - wie üblich - durch das Foto eines Blitzgeräts und nicht durch ein Video überführt werden sollen. Solche Fotos seien nach dem Urteil des Verfassungsgerichts nicht mehr als Beweis verwertbar, hätten etwa die Amtsgerichte in den sächsischen Städten Grimma (AZ: 003 OWi 153 Js 30059/09) und Eilenburg (AZ: 5 OWi 253 Js 53556/08) erklärt.

    Nach Ansicht der Richter, so das Magazin weiter, ist die Aufnahme und Speicherung eines Fotos ebenfalls ein Eingriff in das «Recht auf informationelle Selbstbestimmung», der nur legitim wäre, wenn es eine gesetzliche Grundlage gäbe. Diese fehle aber. Das Bundesverkehrsministerium teilte der «WirtschaftsWoche» auf Anfrage mit, der Sachverhalt werde derzeit «juristisch geprüft».

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    Na das kann ja was werden. Allseits "Gute Fahrt" :thumbup:

    Dummheit ist keine Schande. Hauptsache, man hält den Mund dabei.

    Gruß Torsten

    2 Mal editiert, zuletzt von Pfeffi63 (22. November 2009 um 11:06)

  • Zitat

    Original von Pfeffi63
    «Recht auf informationelle Selbstbestimmung»

    Heute wird überall videoüberwacht und wenn dann mal ein Gesetzesverstoss auf dem Film ist, dann ist es plötzlich illegal? Hätte das Video vom Terroristen, der den Bombenkoffer über den Bahnsteig schleppt, nicht als Beweis verwendet werden dürfen? Der Rechtsstaat hat schon ein besonderes Talent, sich selber Steine in den Weg zu legen. Und wem nützts am Ende? Sicher nicht dem rechtschaffenen Normalbürger...

  • tja und dann gibts Ländern in denen man schon für Dinge betraft wird die "hätten passieren können, wenn..." :?

    da ist mir die deutsche Variante lieber

    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." Walter Röhrl

  • Zitat

    Original von patrick_S
    tja und dann gibts Ländern in denen man schon für Dinge betraft wird die "hätten passieren können, wenn..." :?

    da ist mir die deutsche Variante lieber

    In D wird man doch auch bestraft wenn man, fehlerfrei, Auto fährt mit 1,0 Promille!
    Welchen anderen Sinn als "es hätte ja was passieren können" soll dies sonst haben?

    ...Ermessen Sie nach eigenem Verfahren...

  • verstehe was Du meinst, aber ich meinte in etwa so etwas hier:

    2 Autofahrer liefern sich ein Rennen (natürlich viel zu schnell), der eine kommt von der Strasse ab und tötet dabei 2 Menschen die auf dem Gehsteig waren
    Der andere blieb unfallfrei
    BEIDE wurden wegen vorsätzlicher Tötung zu 6.5 Jahren Haft verurteilt

    der andere ist aber "nur" zu schnell gefahren und wurde trotzdem verurteilt - das meinte ich damit

    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen." Walter Röhrl

    Einmal editiert, zuletzt von patrick_S (22. November 2009 um 17:49)