Erhöhter Steuerfreibetrag!

  • Kriegst du im Januar das Gehalt vom Dezember oder Januar?

    Ist bei mir nämlich so, hatte mich auch schon gewundert. ;)


    Grübel.... :roll: spielt das überhaupt eine Rolle? Ist das Abrechnungsjahr relevant oder der Abrechnungsmonat aus der Gehalt/Lohn bezogen wurde??? :_?

    Gruß
    Sönke

    2 Mal editiert, zuletzt von Sönke (18. Januar 2010 um 16:28)

  • wenn du dein gehalt für dez erst im jan bekommst, dann zahlst du natürlich noch die alte / höhere steuer. somit käme der höhere freibetrag in 2010 erst im feb (für jan) zum tragen.

  • Sorry, das ist nicht so. In Deutschland gilt für die Einkommensteuer das Zuflussprinzip und keine periodengerechte Abgrenzung.

    Gehalt das im Januar 2010 gezahlt wird, unterliegt den Steuersätzen 2010 und zwar egal ob man dafür 2009 oder 2010 gearbeitet hat.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Zuflussprinzip

    Ich finde aber überraschend, dass es scheinbar Arbeitgeber gibt, die erst im Folgemonat zahlen. Ich kannte bisher nur zum 15. eines Monats, also die Hälfte nachträglich und die Hälfte im Voraus oder zum Ende das Monats also alles nachträglich aber im selben Monat. Nachträglich mit Zahlungsziel in den Folgemonat finde ich krass.

    Einmal editiert, zuletzt von MB 23 (19. Januar 2010 um 09:57)

  • Dann müsste das Zuflussprinzip ja auch für Freibeträge gelten, oder?

    Hab mir ein Freibetrag ab Januar 2010 eintragen lassen, der ist aber nicht berücksichtigt. :?

    Gruß
    Sönke

  • Sönke: nach meinem Verständnis müsste das in der Tat so sein. Bin aber kein Steuerberater, daher keine Gewähr. Würde an deiner Stelle nochmal nachfragen.