Aussendienst+Steuervorteile (Spesen)

  • Arbeitszimmer: Nur wenn nachvollziehbar wozu (Schreiben des Arbeitgebers) und vor allem getrennter Eingang, d.h. eigene Wohnungstür


    Spesen: Ja, übernimmt aber meistens der Arbeitgeber


    Fahrzeug: Wenn du ein FZ gestellt bekommst mußt du dieses zwecks Eigennutzung als geldwerten Vorteil versteuern (1%-Regel), alternativ führst du ein Fahrtenbuch, welches aber den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen muß, die "Fahrt" zu deinem Dienstfahrzeug mit eigenem PKW kannst du dann absetzen.


    Vorsicht bei Definition des Arbeitswegs. Je nach dem wo sich der Sitz deines Arbeitgebers befindet kann das Finanzamt die km bis dorthin als täglichen Arbeitsweg definieren, diese km mußt du dann ebenfalls versteuern! Das können schnell tausende von EUR im Jahr werden. Dein Arbeitgeber sollte dir also ganz klar in den Arbeitsvertrag schreiben, dass der Arbeitsantritt vor deiner Tür stattfindet.


    Mehr fällt mir nicht ein... :roll:

  • Zitat

    Original von Micha B
    Arbeitszimmer: Nur wenn nachvollziehbar wozu (Schreiben des Arbeitgebers) und vor allem getrennter Eingang, d.h. eigene Wohnungstür


    Damit meinst du aber eine eigene Tür innerhalb der Wohnung, oder? Habe Wohnungstür erst als Tür nach draußen gelesen und davon habe ich noch nie was gehört.

  • Zitat

    Original von Micha B
    Nein. Eine eigene Wohnungstür/Zugang, keine Zimmertür.


    Ist seit ein paar Jahren so, ein "Zimmer" in der Wohnung wird nicht mehr akzeptiert.



    Dieser Artikel aus 2010 scheint eher meine These zu bestätigen, auch wenn auch drin steht, dass bei einem separat gemieteten Büro unbegrenzter Kosten abgesetzt werden können. Für mich wäre es echt neu, wenn ein Arbeitszimmer gar nicht mehr absetzbar wäre. Gemäß deiner Definition wäre es ja eher eine Arbeitswohnung oder separate gewerbliche Bürofläche. Hättest du dafür eine Quelle? Betrifft mich zwar nicht, finde das Thema aber trotzdem interessant.


    http://www.focus.de/finanzen/s…-genuegen_aid_535764.html