Hallo zusammen,
ich bin lang nicht hier gewesen. ...Na ja, der "S" wurde gegen ein anderes "Vergnügen" getauscht.
Nun hab ich eine Frage und dachte mir "Hier werde ich geholfen". ...Vielleicht bekomme ich ja den ein oder anderen Tip/ Hinweis?
Tatort Österreich.
Also:
Am 15.04.12 war ich von Deu über Österreich nach Italien unterwegs. Habe an der Mautstelle "Schönberg" eine Vignette gekauft (Quittung vorhanden, Vignette nicht mehr).
Der Verkäufer teilte mit: "Braucht nicht mehr an die Scheibe geklebt zu werden." (HURRA)
Somit: Vignette aufs Armaturenbrett und "ab die Post".
Am 20.07.12 erhalte ich ein Einschreiben, datiert auf den 12.07.12 von der Fa. "ASIFANG". Grund: Einforderung von Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro, weil ich keine Maut (Vignette) gezahlt hätte).
...Nun vermute ich, daß der Vignettenverkäufer vielleicht etwas falsch verstanden hat und dies nun mein Pech ist.
Meine Frage an Euch:
Wäre es ggf. sinnvoll, Einspruch zu erheben? ...Schließlich hab ich ja die Quittung noch (Vignette leider nicht mehr).
...Ein Foto haben "die" leider nicht übermittelt. ...Habe ich nicht ggf. ein Anrecht auf ein Beweisfoto?
Hat ASIFANG ggf. schon Zustellfristen überschritten?
...Kennt sich ggf. jemand mit den Österreichischen "Gepflogenheiten" aus?
Liebe Grüße,
Jörg