SF-Klasse ohne Vorversicherung?

  • Moin zusammen,


    kurze Frage. Meine Frau fährt mit ihrem Auto derzeit über die Versicherung ihres Vaters.


    Der Vater zahlt die Versicherung, Fahrer und Fahrzeughalter ist meine Frau.


    Da mein Schwiegervater sich nicht drum kümmert, ist die Prämie bald auf S-Niveau.


    Jetzt ist der Plan, das Auto ein Tag abzumelden und wieder anzumelden (wir sind eh umgezogen) um aus der Versicherung rauszukommen.


    Wie ist das jetzt mit der SF-Klasse? Wie geht das von statten, dass meine Frau die SF vom Schwiegervater übernehmen kann?


    Danke euch :-)

  • Hallo,
    ruf bei der Versicherung an, die schicken dir einen Rabattübertragungsformular zu, da muss dann der jetzige Fahrer (also deine Frau) und der Versicherungsnehmer (also dein Schwiegervater) bestätigen das deine Frau in den letzten Jahren Hauptfahrer des Fahrzeuges war.
    Ich hab das damals auch so gemacht, ist aber eine Kulanz Leistung, ich weis nicht ob die das machen müssen, also wird es direkt nach einem Versichrterwechsel wohl schwer!

  • Hallo,


    ruf einfach bei dem Versicherer Deines Schwiegervaters an.


    Teile Ihnen mit, dass eine SFR-Übertragung von Deinem Schwiegervater an Deine Frau stattfinden soll und Deine Frau die Versicherungsnehmereigenschaft erhält. Diese ist bisher bei Deinem Schwiegervater.


    Jetzt sollte der Versicherer Deiner Frau einen Vertrag anbieten, in dem Sie Versicherungsnehmerin und Halterin ist. Weiterhin wird ein Dokument zur Unterschrift beigelegt, in dem Dein Schwiegervater den SFR an Deine Frau überträgt. Hier muss dein Schwiegervater und Deine Frau unterschreiben.
    Dies ist wahrscheinlich die einfachste Lösung.


    Als Anmerkung noch: Deine Frau erhält nur die Anzahl der schadenfreien Jahre, die sie sich selbst hat erfahren können. Bsp.: Dein Schwiegervater hat bereits 20 schadenfreie Jahre selbst erfahren. Deine Frau hat aber erst seit 16 Jahren den Führerschein. Jetzt werden idR. "nur" 16 schadenfreie Jahre Übertragen. Sollten noch Unfälle im Vertrag dokumentiert sein oder das Fahrzeug wurde bereits per Sondereinstufung seinerzeit dokumentiert, weicht auch hier die Übertragung ab.
    Wie schon geschrieben, ich würde erstmal beim jetzigen Versicherer anrufen.


    Viel Erfolg