Hi,
hätte da mal ne Frage. Kann man einen nieeingebauten, nagelneuen Spannungsregler (gehört zu Lichtmaschine) wieder umtauschen?
Als mein Golf letzte Woche liegenblieb, hab ich so einen gebraucht. Da hatte mein Vater erstmal beim Boschdienst einen sauteuer besorgt (26€) und als wir dann wg. Keilriemen noch im nächsten Laden waren und derselbe Spa-Reg da nur ca. 14€ kostete habe ich den natürlich auch gleich noch mitgenommen.
Wir wollten dann den vom Boschdienst nach 3 Std. wieder hinbringen: Verkäufer weigerte sich das Teil zurückzunehmen, weils Elektronik wäre und man ja nicht sagen könnte, ob der jetzt durch falsche Verwendung nen Schlag weg hätte. Voll rumgezicke, fand ich ja schon Scheiße! Jetzt hab ich erstmal zwei.
Wie seht ihr das? Darf er das Teil nicht zurücknehmen? Ist doch kein gecopyrightetes Material und bzgl. Defekt: was wäre denn gewesen, daß Teil wäre schon defekt gewesen? Muß ich dann nachweisen, daß ich das nicht war?
Im PC-Laden kannste jedes Bauteil innerhalb von 2 Wochen wieder auf den Tisch legen!!!! Und die sind um vielfaches teurer!!!! War ja sogar noch "originalverpackt" und total "unbenutzt" ... lag nur 2 std. im Auto bei meinem Vater rum!
Sowas nervt mich weil ungerechtes Abgezocke! War ja nicht so, daß der Dienst irgendwas geleistet hätte außer das Teil zu verkaufen. Also kein sonstiger Service!
PS: eija, alternativ landet er bei ebay ... ist ja nen verschleißteil, kann man immer mal gebrauchen!
Umtausch von Spannungsregler bei Bosch? Rumgezicke rechtens?
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hi thomas !
also falls gekaufte ware nicht defekt ist, hast du kein recht darauf sie zurückzugeben - wenn händler das tun, ist das rein freiwillig.
wenn das ding kaputt wäre hättest du auf jeden fall das recht das ding zurückzugeben (reparieren tut man die dinger ja wohl nicht) - allerdings könntest du auch nicht darauf bestehen das geld zurückzubekommen, es sei denn er könnte dir keinen funktionierenden spannungsregler anbieten.
das verhalten des freaks ist zwar rechtlich okay aber total kundenunfreundlich - man kann ja sehen, daß er noch nicht eingebaut war. einen defekt könnten die doch bestimmt durch messen ausschließen, oder?
vielleicht versuchst du es einfach nochmal freundlich wenn ein anderer typ annem tresen steht
marki -
hm,
naja, ich dachte immer da gibt es so ein "umtauschrecht" innerhalb einer 2wochen frist ... die pc-teile-händler sind ja auch daran gebunden. vorallem wenn "originalverpackt" ... und bei denen geht es doch um VIEL teurere teile?! ...
man sieht, daß der nicht verbaut war. die kohlen wären ja sonst angeschliffen.
ich mein, daß ärgert mich jetzt vorallem weils unfreundlich ist. andererseits interessiert mich auch die rechtliche lage, kann ja sein, daß es mal um was richtig teures geht ...
ich könnte ihn ja jetzt hops gehen lassen (den regler) und er müßte dann nachweisen, daß er funktioniert hatte als wir ihn gekauft haben ... ... naja, daß ist mir aber zuviel rumgefahre jetzt. -
Man kann alle !!! Waren innerhalb 14 Tagen (auch geöffnet und ausprobiert) zurückgeben (Fernabsatzgesetz). Die Ware darf nur nicht defekt sein, oder etwas fehlen.
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Ausnahme:
Verschleißteile oder versiegelte Ware z.B. Zahnpasta, Druckerpatronen etc...
Ihr wisst schon -
das war kein fernabsatzvertrag.
das fernabsatzgesetz kommt daher nicht zum zuge:
http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/fernabsg/__1.html
und zu den 14 oder 8 oder weiß ich wieviel tagen rückgaberecht haben sich die händler freiwillig verpflichtet - das steht in ihren AGB und damit werben sie aus konkurrenzgründen natürlich.
auch solche sachen wie "wenn sie den gleichen artikel woanders günstiger kriegen ...usw." ist alles freiwillig aber für den verkäufer trotzdem bindend.
wenn der boschdienst also keine freiwillige rückgabezusage in seinen AGB stehen hat, hast du schlechte karten.
und wenn du das ding schmadderst und du pech hast, geben sie dir einen ersatzregler und nicht dein geld.
marki -
genau so seh ich das eigentlich auch ...
hm, aber im laden gekauft ist es ja kein "fernabsatz"? oder hat das damit nix zu tun?
hm ... bin für jede inspiration dankbar ... -
ups
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Hai
@ Thomas:
Ich hätte den Geschäftsführer verlangt und das mit dem ausgehandelt mit dem Hinweis auf Marktpreise und so...
@ marki:
Kann es sein, dass Du Anwalt bist ?
Gruss
sharky -
och ... im net findet man auch die ganzen gesetze ... hab mich auch schon ein paarmal schlau gelesen.
konnte aber leider einsatzkosten in höhe von 4500dm für drei personen nicht vermeiden . die waren in der nacht vom wiesbadener weinfest an einem baugerüst auf die marktkirche hochgeklettert schöner blick von da oben, aber es war dann schon etwas teuer.
sehr beleidigt war ich auch, als die anderen 4, die wir geschützt und nicht verpetzt hatten, sich nicht an den gesamtkosten beteiligt hatten.
außerdem war ich persönlich nach 15mins unten ... den dritten von sieben haben sie erst 2 std. später mit höhenrettungstrupp, leiterwagen und flutlichtwagen vom gerüst geholt ... das waren nochmal 2000dm extra für die 1 1/2 stunden nach meinem abgang ...
naja, was solls, war ne weinlaune, ist in die hose gegangen. ist halt deutschland: gleich polizei, gleich riesenaufwand, dabei haben sie nicht EINMAL mit dem megaphon gerufen, daß wir mal alle besser runterkommen sollten, weils sonst teuer wird. solche ... ... egal ! -
hallo sharky
ich bin net anwalt, hab nur ne kaufmännische ausbildung hinter mir und da is das grundwissen.
marki
p.s. geschäftsführer bzw. vorgesetzter is nen versuch wert -
aber ich glaub thomas ist der mit dem wir alle mal einnen wein trinken sollten - da kriegt man scheinbar so richtig spaß - wir sollten uns aber vielleicht was billigeres ausdenken als uns von der polizei von irgendwelchen türmen holen zu lassen.