Also manchmal vertsehe ich die Leute vom TÜV nicht , die einen sagen so und die anderen wieder so!
Also ich habe auch einen TSS Luftfilter (TÜV teilegutachten) und einen Remus Auspuff (ABE), laut Auskunft meines Freundes beim TÜV gilt folgendes:
Wenn nicht ausdrücklich in der ABE oder im TÜV Teilegutachten darauf hin gewissen wird das du das eine nicht mit dem anderen kompienieren darfst ist der TÜV kein Problem!
Beispiel:
Damals bein K&N Kit GII wurde im Teilegutachten (das es ja nicht mehr gibt) darauf hingewiesen das dass Kit nicht mit einen Leistungsgesteigerten Motor verwendet werden darf. Wenn der TÜV Mensch nun sagt das der Auspuff die Motorleistung steigert, hat man ein Problem in bekommt das Teil nicht eingetragen.
Bei dem Teil von TSS (Draft Airintake) steht als Auflage nichts also ist es kein Problem dieses Teil mit dem Auspuff eintragen zu lassen.
Mein Tip von mir an dich wäre folgendes, fahre zu einem TÜV wo du denn Air Intake mit Auspuff eingetragen bekommst und lass dir das schriftlich bestätigen, dann dürfte kein TÜV Mensch mehr was dagegen haben!
Ich hoffe ich hbe das richtig erklärt. bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!
