ZitatAlles anzeigenOriginal von Lingi
Der dB-Wert im Schein beschreibt das Standgeräusch..das ist eher unkritisch, weil viel einfacher einzuhalten.
Für das Standgeräusch gibt es auch keine gesetzlichen Grenzwerte. Es gilt nur als Anhaltspunkt!
Die Fahgeräuschmessung erfolgt auf einer Strecke die seitlich mit Mikros versehen ist.
Das Auto wird dabei kurz mit Vollast im 2. oder 3. Gang beschleunigt.
Der Grenzwert für das max zulässige Fahrgeräusch für PKW liegt bei 74 dB(A).
bis 1995 77dB(A),
bis 1989 80dB(A)
Wenn die Polizei ein Fzg. wegen "zu Laut" zum TÜV schlieft, wird im Zweifel eine Fahrgeräuschmessung durchgeführt.
Das ist nicht ganz rixhtig es gibt da noch die sogante Ferrari regel dann darf das Fahrgeräusch glaube ich bei 78 db (A) liegen dazu muß bestimmte kriterien erfüllen was bei unserem "S" der Fall ist!
Was mich angeht so habe ich meine AMUSE mit dem Sportluftfilter zusammen eingetragen und somit bin ich erst mal auf der sicheren Seite denn bei mir wurde eine Geräuschmessung gemacht und ich bin mit der Ferrari regel genau im soll!