Beiträge von Flash

    Das ist nicht ganz rixhtig es gibt da noch die sogante Ferrari regel dann darf das Fahrgeräusch glaube ich bei 78 db (A) liegen dazu muß bestimmte kriterien erfüllen was bei unserem "S" der Fall ist!

    Was mich angeht so habe ich meine AMUSE mit dem Sportluftfilter zusammen eingetragen und somit bin ich erst mal auf der sicheren Seite denn bei mir wurde eine Geräuschmessung gemacht und ich bin mit der Ferrari regel genau im soll!

    Zitat

    Original von Vega-Tec
    Das stand damals mal (vor ca. 1 Jahr) auf der Page von TTS, die den 57i auch angeboten haben.

    "...Bei K&N Performance Kits mit dem Vermerk "MIT TÜV" ist ein TÜV-Teilegutachten im Lieferumfang enthalten. Das Kit muss dennoch vom TÜV oder der Dekra abgenommen werden. Dabei ist zu beachten, dass dies nur in Verbindung mit einer serienmäßigen Auspuffanlage zulässig ist. Und bei Fahrzeugen ohne Schallschutzmatte unter der Motorhaube, muss diese nachgerüstet werden..."

    Also bei mir hat der Prüfer nichts gesagt und ich war im Juli da. Also keine Ahnung, mir war es auch relativ egal ^^ Von daher wollte ich dann auch nciht unbeding länger nachharken :D
    Und ein Kumpel hat den ohne Probleme eingetragen bekommen.
    Sind die echt zurückgezogen worden?
    Schon irgendwie krass...
    Wollte damit keinen auf den Schlips treten :roll:

    Cheers

    Also hier wiedersprichst du dich schon zu deiner vorher getätigten Aussage wo du gesagt hast das dass K&N Eintragungsfrei ist das war es noch nie es gab immer nur ein Teilegutachten und somit mußte das Kit immer eingetragen werden. Die Gutachten sind schon länger als ein Jahr zurückgezogen würde mal sagen das dies mindestens schon über zwei Jahre her ist! Und somit können die K&N Kits normalerweise nicht mehr eingetragen werden geschweige denn das Sie jetzt Eintragungsfrei sind. Wenn man das Kit vor der Zurücknahme eingetragen hat ist das soweit erst mal gut, heißt aber nicht das es auch wieder ausgetragen werden kann wenn du einen ganz korrekten von der Rennaufsicht erwischst!

    Zitat

    Original von Vega-Tec

    Also Variante 2 mit dem 57i von K&N ist mittlerweile Eintragungsfrei, sofern die Serienauspuffanlage verbaut ist. Mein TÜV Prüfer sagte mir, dass es absolut kein Problem ist :)

    Ich bin mit dem 57i völligst zufrieden, sowei 2 meiner Freunde die ebenfalls den S mit dem 57i fahren.

    Cheers :)

    Woher hast du das denn her?
    Das K&N Gen 2. Kit ist niemals eintragungsfrei eher umgekehrt es gibt für das Gen 2 Kit kein Teilegutachten mehr und somit ist es nicht eintragungsfähig!

    Ihr solltet vielleicht erstmal klären von welche Invidia ihr sprecht!

    Wenn ihr von der Q300 mit ABE redet dann würde ich ohne bedenken zum TÜV fahren denn was soll dir denn passieren. Du hast eine ABE und wenn Sie was gegen die Anlage haben müßten die Tüvler die ganze ABE anzweifeln und das werden Sie bestimmt nicht tun!

    :roll: :roll:

    Frage mich auch wo die Leistungsteigerung sein soll die Drosselklappe ist orginal, auch der Krümmer.
    Vielleicht sollte da mal jemand dort anrufen und fragen was gemacht wurde bezüglich der Leitungssteigerung würde mich echt Interessieren.
    Ach und nicht vergessen das heir zu berichten!