Anwalt machen lassen, gerade wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat.
Eine Dashcam plus ein Zeuge im Auto sind erst mal wertlos.
Ich meine mal gelesen zu haben, das eine Dashcam nur in extremen Fällen als Beweismittel zugelassen wird. Wenn du nachweisen kannst, dass du diese erst nach einer gewissen Zeit eingeschaltet hast, z.b. weil du das Gefühl hattest über einen längeren Zeitraum genötigt worden zu sein, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß man da mal reinschaut vor/bei einer etwaigen Verhandlung.
Für den Zeugen im eigenen Auto gilt fast das gleiche. Wenn der Angreifer nicht im vorbeifahren auf dich schiesst, ist dessen Aussage fast wertlos.
Evtl ist der andere ja schon mehrfach in Erscheinung getreten und hat 1 Mio Punkte in Flensburg etc. Das sind erst mal die Sachen die zählen werden.
Ich habe meine eigene Erfahrung gemacht, wo die Zeugin im gegnerischen Fahrzeug 2 Wochen aufgrund von Angstzuständen nicht arbeiten gehen konnte. Es lag sogar ein Attest von ihrem Arzt vor. Trotzdem bin ich da ohne Schaden rausgekommen, weil ich in der Tat ja auch nix gemacht habe, und keine anderen Zeugen den Vorfall beobachtet haben.
Mir wurde eine schwere Nötigung vorgeworfen.
Grüße S.