Zitat
Original von Maggo#13
Mario, macht es dann nicht irgendwann Sinn auf die Kleinunternehmerregelung zu wechseln? Zumindest wenn man nicht vor hat mehr als das Dach seines Hauses mit Modulen zu bestücken und das die einzige Form der selbständigen Erwerbstätigkeit ist?!
Wenn ich dich jetzt nicht falsch verstehe, bezieht sich Kleinunternehmerregelung auf die Umsatzsteuer. Man kann keine Vorsteuer auf bezahlte Rechnugen geltend machen und stellt selber keine Umsatzsteuer in Rechnung. Habe ich bisher immer so gemacht, solange es ging, weil man sich den Verwaltungsaufwand spart. Wie es allerdings ist, wenn man auf die Investition schon Vorsteuer gezogen hat und dann in die Kleinunternehmerregelung wechseln will, weiß ich nicht. Würde mich aber wundern, wenn das Finanzamt das mitmacht.
In meinem Post oben, bezog ich mich auf die Einkommensteuer. Da gibt es keine Kleinunternehmerregelung, d.h. Abschreibungen kann man gelten machen, aber kumuliert müssen die Gewinne versteuert werden. Wäre ideal, wenn du schon kurz vor dem Rentenalter wärst. Anfangsverluste aufgrund von Abschreibungen mindern dein Einkommen solange noch hohes Einkommen vorhanden und die steuerlichen Gewinne kommen am Ende, wenn das lfd. Einkommen schon nicht mehr so hoch ist. Apropos Steueroptimierung. Spontan würde ich behaupten, dass es Sinn machen kann für die Anlage eine dezidierte Darlehensfinanzierung zu machen. Die Zinsen müsste das Finanzamt als Kosten akzeptieren und damit gibt es am Anfang noch höhere Verluste und insgesamt weniger Gewinne.
Bei Einzelhäusern kenne ich mich aber nur bedingt aus, ich habe ja mehr mit den großen Anlagen zu tun...