ZitatOriginal von VeilsideS2000
So wie du es sagst hatte ich das ja auch vor.
Da ich aber über wert Repariere (113%) ist es gut möglich das die versicherung sich die Reperaturen zwischenzeitlich anschaut und es wäre nicht gut, wenn dann jede menge nicht originale Teile verbaut sind.
Das bedeutet doch dass ein Gutachter einen Wert für die Reparatur beziffert hat, nämlich genau jene 113% des Wagenwerts.
Die Versicherung hält sich imho das Recht vor die Reparatur zu prüfen falls die Reparatur doch teurer werden würde. (Dass die Arbeiten günstiger ausfallen als im Kostenvoranschlag glaubt wohl eh niemand )
Imho solltest du dich mit der Versicherung darauf einigen können, dass du gegen Zahlung von (geannten 113% vom Wagenwert) deinen Anspruch zur Reparatur des Wagens fallen lässt.
Natürlich könntest du dann auch den Wagen verschrotten lassen, dir einen Gleichwertigen Wagen holen und hättest noch 13% Gewinn gemacht.