Eine Einzelabnahme wäre heute nicht mehr möglich wenn Leistungs-/Abgas- und Fahrgeräuschmessung STVZO-Konform wäre?
Ich vermute davon abgesehen aber mal es gibt gar keine japanische Anlage ohne Papiere die eine Fahrgeräuschmessung i.O. besteht.
Eine Einzelabnahme wäre heute nicht mehr möglich wenn Leistungs-/Abgas- und Fahrgeräuschmessung STVZO-Konform wäre?
Ich vermute davon abgesehen aber mal es gibt gar keine japanische Anlage ohne Papiere die eine Fahrgeräuschmessung i.O. besteht.
Als Kennzeichenleuchten habe ich welche vom BMW 5er verbaut. Die haben ein E-Prüfzeuchen.
Passen sehr gut in die Originalen 05- Fassungen.
W5W Birnchen ohne E-Prüfzeichen (kenne keine mit E-Prüfzeichen) sind aber auch in D nicht STVZO-Konfrom.
zumindest wurde es bei mir bemängelt...10 Jahre nach dem ich sie eingebaut habe....
"Naja...bei der nächsten HU sind die aber dann draußen, ok?"
BJ2002 mit 38tkm?
Das unterbietet ja sogar meine Jährliche Fahrleistung ![]()
Meiner hat 44tkm (BJ2005) und da müssen noch keine Fahrwerksbuchsen getauscht werden.
Verstehe den Meister aber schon. Schraube auch am liebsten an neuwertigen Schönwetter-Autos. ![]()
Ja, der Böschungswinkel war bei mir auch tatsächlich nie das Problem, sondern wenn dann immer die verfügbare Bodenfreiheit zwischen den Achsen.
Allerdings wirklich eher selten, und nur bei sehr alten Park-Garagen.
Also ich hab da sogar im Aussenbereich bei Verschiedenen Verbindungen erstaunlich gute Erfahrungen gemacht.
Das Zeug von 3M hält zum Teil besser als mir lieb ist
.
Recht hast du aber natürlich. Wenn mans Einbauen und vergessen will ist eine Mechanische Verbindung besser. ![]()
Verstehe ich nicht ganz, rueckwaerts wie vorwaerts, der Winkel bleibt doch gleich!?
Nur dass die Front dann rueckwaerts schrammt und nicht vorwaerts.
Jetzt musste ich ne weile Überlegen was du meinst.
Ums nochmal deutlicher zu Schreiben:
Ich bin nicht reingekommen, da ich in der Mitte (meist im Bereich hinter den Kotflügeln) aufgesessen wäre, und musste Rückwärts aus der Garageneinfaht wieder raus fahren.
Daher war ich froh dass beide mal niemand hinter mir war ![]()
Würde ich so etwas haben wollen, würde ich so ein "breites Gaspedal" mit 3M- oder Tesa Montagemand drauf kleben und fertig.
Solange das halbwegs die Kontur vom Originalen Gas-Pedal hat, sollte das problemlos halten.
Wenn es dann zu "hoch" ist, ist das abnehmen des Originalen Alu-Pedals wie im Video ja auch kein Drama. Kann man ja einfach wieder drauf nieten wenn's is.
Löcher habe ich bei meinem S2000 auch keine gebohrt um alles wieder zurück bauen zu können.
Fairerweise muss man sagen dass sie vermutlich noch mehr abkotzen wenn man Rückwärts wieder raus muss. ![]()
Bei den beiden uralten Parkhäusern in München aus denen ich Rückwärts wieder raus bin, hätten mir sicher aber auch keine Bretter geholfen.
(In beiden Fällen war aber keiner hinter mir)
Mache immer den nicht klassischen Ferse/Zehen.... (Ferse Bremse, Zehen gas).
Lässt sich besser mit meinen O-Beinen vereinbaren... ![]()
Klappt bei mir wunderbar...aber auch nur aus Spass an der Freud....versuche keine Streckenrekorde zu brechen..
Mal ne Frage aus Unwissenheit und Neugier:
Gibt's bei euren Tieferlegungen mittlerweile stellen die Euch beim Überfahren Probleme bereiten, sprich aufsetzen/schleifen oder ist alles quasi unverändert?
Ja klar. Tiefgaragen/Parkhaus-Einfahrten waren oft ein Problem.
Manchmal musste ich sehr vorsichtig schräg in eine Einfahrt rein, und auch schon ein paar mal rückwärts wieder raus.
Bis zu welcher Stelle genau messt ihr genau am Kotflügel?
direkt schräg...die paar mm in Y nach außen machen in Höhenmessung aber auch sicher nicht viel aus.
Bis zu welcher Stelle genau messt ihr genau am Kotflügel?
Unterseite Kante Radlauf (Blech)
Verbaut: Bilstein B19 PSS9
Radmitte bis Kotflügelkante:
Vo. und hi. : ca. 330mm -335 mm
Vermute das wird irgendwo ganz grob 30 - 35 mm tieferlegung entsprechen.
Verbaut bei km: ca. 800
Aktuell km: ca. 43800
Keine Probleme irgend einer Art.
Das einzige Auto dass ich sonst tieferlegt hatte war mein Accord Coupe. (H&R Federn 35mm)
Von 110tkm bis 140tkm ebenfall keine Probleme gehabt.
Mein Vater hatte auch mal einen gebrauchten tiefergelegten KA9 gekauft. Da haben die inneren Antriebswellengelenke Vibrationen verursacht, und mussten getauscht werden. (65tkm)
Wie lange die tieferlegung drin war ist nicht überliefert.
Nur das ist die Stueckzahl weitaus hoeher. Zudem sind diese nicht so zuverlaessig wie ein Honda
Ja natürlich! Deshalb schrieb ich ja lohnt eine ganze Klassik Abteilung bei Honda verständlicherweise nicht.
Auch weil die Honda Oldies nicht so viel wert sind und sauteure Zierleisten in einer Hondatüte daher wohl niemand kaufen würde.
... nur bis zu einer bestimmten Summe (weiß nicht mehr, wo die liegt). Aber dann wollten sie auch ein Gutachten von Classic Data oder einem Partner.
Gut, für eine 64er Vette kann man schliesslich mehrere S800 kaufen..., ist also dann absolut nachvollziehbar😅
Ja, so ist es für den S600/800 ja dann schließlich auch irgendwann gekommen.
Inzwischen gibt es hier eine Ersatzteilversorgung mit den Wichtigsten Teilen, über einen einzigen Händler der diese in Asien nachfertigen lässt.
Dass sich eine ganze Klassik-Abteilung wie bei z.b. BMW für Honda selbst nicht rechnet ist auch nachvollziehbar.
Für die Prestigeträchtigen Ikonen der Firmengeschichte (S600/800/2000 und NSX) wäre es aber doch ein Überschaubarer Aufwand gewesen die meisten Teile weiter produzierbar zu halten.
Die weiterhin vorhandene Präsenz dieser Autos stützt irgendwo schließlich das Image der Marke...nur deshalb machen es BMW und Daimler ja auch...
Ja der S2000 ist Ersatzteil-technisch leider nun auf dem selben Weg, auf dem sich unser CRX schon länger befindet.
Wo der Weg bei Honda dahingehend enden wird sehe ich am S800.
Den gibt es im Honda Ersatzteilkatalog nicht mal mehr.
Long story short, man kann sich als „HUKler“ die Kosten bzw. den Aufwand für ein Gutachten sparen.
..was impliziert dass dies möglicherweise bei anderen Versicheren ebenfalls der Falls ist. -> daher am besten vorher fragen. ![]()
...ja und Sorry...ich mag halt lange Geschichten ![]()
Ich habe inzwischen nun auch Antworten von meiner Versicherung (HUK24) und auch deren Mutterkonzern (HUK-Coburg), würde ich meinen Vertrag dort hin umziehen:
Beide Versicherungen (also sowohl der Budget-Direktversicherer, als auch der Premium-Versicherer mit persönlicher Beratung) gaben mir die gleiche Antwort:
Der Wiederbeschaffungswert (WBW) wird im Kasko-Schadenfall, wie auch die Schadenhöhe, durch einen von der Versicherung bestelltem Gutachter ermittelt.
Entsprechend ihrer Versicherungsbedingungen (die Vertragsbestandteil sind) werden selbst beauftragte und eingereichte Gutachten zurückgeschickt und können bei der Regulierung nicht berücksichtigt werden. Dies gilt ausdrücklich auch für ein Wertgutachten, dass einen WBW ausweist.
Die Württembergische Oldtimerversicherung dagegen z.B. (so mancher S kann ja bald ein H-Kennzeichen haben) berechnet die Versicherungsprämie einfach nach dem WBW dem man versichern möchte. Diese akzeptieren ein Wertgutachten für die Berechnung der Prämie....verlangen aber nicht zwingend eins. Man kann den WBW auch selbst bei Mobile.de ermitteln, und einfach angeben. Die Prämie wird entsprechend berechnet. Eindeutige Phantasiewerte werden aber abgelehnt.
Eine Wertsteigerung von wenigen % ist ebenfalls berücksichtigt und in der Prämie inklusive.
Bedeutet also ein Wertgutachten würde mir hier bei allen drei Versicherungen für einen entsprechenden Schadenfall tatsächlich zunächst gar nichts bringen...
Das kann bei anderen Versicherungen aber natürlich durchaus anders sein, daher hier mein Fazit, falls man ein besonders schönes Fahrzeug hat, und sich berechtigterweise sorgen um die Regulierung im Fall eines (wirtschaftlichen oder tatsächlichen) Totalverlustes macht:
- Die eigene oder angedachte Versicherung fragen ob sie zur Ermittlung des WBW grundsätzlich ein selbst beauftragtes Wertgutachten berücksichtigt.
Falls ja:
- Wann muss dieses der Versicherung vorliegen? Vorab zur Berechnung der Prämie, oder bei Schaden-Eintritt?
- Wie alt darf das Gutachten im Schaden-Fall sein, damit der dort ermittelte WBW akzeptiert wird? ( Theoretisch könnte der Wert des Fzgs. ja auch mal sinken)
Wenn dann das Wertgutachten der Versicherung dann vorliegt und der Vertrag mit diesem als Vertragsbestandteil läuft:
- Wenn sich der Wert des Autos seit dem letzten Wertgutachten erheblich gesteigert hat, müsste man das ganze natürlich nochmal machen.
Ergänzung:
Selbstverständlich könnte man auch z.b. bei den beiden HUKs deren Gutachten anzweifeln und im ein "Gegengutachten" vorlegen.
Allerdings halt erst vor Gericht.
Wenn das einigermaßen aktuell ist, man die eigene Versicherung auf die Differenz verklagt hat und man vor Gericht glaubhaft machen kann, dass das eigene Gutachten inhaltlich korrekter als das der Versicherung ist, denke ich ist ein aktuelles Wertgutachten schon sehr nützlich.
Für diesen dann doch recht unwahrscheinlichen Fall müsste man aber halt dann immer ein "halbwegs aktuelles" Gutachten in der Tasche haben.


