Ich glaub nicht, dass es jemanden hilft zu wissen, dass man durch Beziehungen, geschäftsverbindungen ("Zahl oder ich kündige meine anderen 25 Autos bei Dir!") Zahlungen von der Versicherung für Autos ohne allgemeine Betriebserlaubnis erwarten kann. Mit sicherheit gibts da eine Grauzone und mit Sicherheit liegt das auch im richterlichen Ermessen, fehlende Silencer als nebensächlich bei einem Abflug wegen Nässe (Vollkasko) zu erachten.
Fakt ist: Befindet sich am KFZ irgendwas nicht eingetragenes, muss die Versicherung ERST MAL nix zahlen. Du musst dann die Versicherung auf Ersatzpflicht verklagen.
Ich hab mal vor einiger Zeit eine versicherung bei der EDV-technischen Abwickung von Schadensfällen beraten. Deren Gutachter waren einige der ersten, die mit Digicams unterwegs waren. Die Bilder wurden im Büro dann aufs genaueste untersucht. Nicht nur, um den Schaden zu beziffern, sondern auch um "Auffälligkeiten" wie Breitreifen etc. festzuhalten, die dann mit dem KFZ-Schein abgeglichen wurden.
Was mir noch einfällt: So weit ich mich erinnern kann, muss die Versicherung bei "nebensächlichen Mods" wie Auspuff oder CAI den "Unfallgegner" schadfrei halten. Sprich: Du fährst jemnden zum Krüppel, weil Du ihn beim Überholen übersehen hast. Der bekommt die Kohle von Deiner Versicherung. Die wird es sich aber von Dir wieder holen wollen (sofern Du überlebt hast). Es liegt dann an Dir, einen Richter davon zu überzeigen, dass das nicht eingetragene Teil nebensächlich war. Interessanterweise gilt dies auch für von Werkstätten verbauten Kram ("ich wusste nicht, dass die OZ keine Serie sind... die waren schon drauf"). Fehlende Information schützt nicht vor Strafverfolgung,
gruss
ratte