Beiträge von Maddy

    Meiner Meinung nach ist das auch ein angemessener Preis . Ist aber immer dasselbe : was du reinsteckst bezahlt dir nachher keiner. Der Vorbesitzer meines S hat auch übelst in Felgen und fahrwerk investiert und davon nicht viel wiederbekommen. Die Lösung für dein Luxus Problem ist einfach: behalt den S und Verkauf ne andere kiste. Dieses "was is ledzde Prais alda" abzustellen ist doch alleine nahezu unbezahlbar :-D

    Hm finde das auch sehr schwierig wenn man vom S kommt...


    Wie sieht es denn bei Dir mit Gebrauchtwagen aus?
    Ich persönlich würde wenn das kein no-go ist in Richtung E46 M3 tendieren... Gebraucht sind die ja nicht mehr sooo teuer.

    Ist halt wie immer Geschmackssache.
    Für meinen Geschmack passt das nicht zu S und der Blaue beispielsweise sieht für mich irgendwie so aus als hätte man vergessen, die Politur nach dem Auftragen abzutragen... ;)
    Matt passt in meinen Augen zu so bösen, bulligen Boliden ala Nissan GTR

    dito!
    Wobei ich schon sagen muss dass es sich farblich beisst!
    Allerdings nicht mit der Sitz-Farbe sondern mit dem giftgrünen T-Shirt des Fotografen :lol:

    Zitat

    Original von MisterB
    grundsätzlich nicht falsch, nach dem bgb ist er aber nur zum zeitwert ersatzpflichtig! ;)


    Ja scho klar, aber warum nicht einfach mal "hoch" anfangen... :P

    Die ursprüngliche Frage ist ja abgesehen von dem nicht ganz trivialen rechtlichen Rahmen / Versicherungsgeplänkel, wie der Reifentyp sich nun aufstellt bzw. wie Du auf sein Schreiben reagierst und es dann weitergeht.


    Ich persönlich würde ihn im ersten Schritt auffordern, mir den Schaden (Neuwert) zu ersetzen.


    Erst wenn er sich da weigert / querstellt müsste man halt weitersehen...

    Kurze Anmerkung ;-) : Vertrag reifenfuzzi lesen + versicherungsbedingungen lesen bzw. Versicherungstyp fragen . Das macht vielleicht mehr Sinn als könnte , würde , glaubichnicht ;-)
    Just my two Cents

    Moie,


    gibt es irgendwas schriftliches in Richtung Vertrag zwischen Dir und dem Gummifritzen, wo man in Sachen Haftung bzw. Haftungsauschluss was ableiten könnte?


    Edit:
    Im HGB ist das ansonsten geregelt in §§ 467, 475


    § 467 Lagervertrag
    (1) Durch den Lagervertrag wird der Lagerhalter verpflichtet, das Gut zu lagern und aufzubewahren.
    (2) Der Einlagerer wird verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
    (3) Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten nur, wenn die Lagerung und Aufbewahrung zum Betrieb eines gewerblichen Unternehmens gehören. Erfordert das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht und ist die Firma des Unternehmens auch nicht nach § 2 in das Handelsregister eingetragen, so sind in Ansehung des Lagergeschäfts auch insoweit die Vorschriften des Ersten Abschnitts des Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis 350.


    § 475 Haftung für Verlust oder Beschädigung
    Der Lagerhalter haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Lagerung bis zur Auslieferung entsteht, es sei denn, daß der Schaden durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden konnte. Dies gilt auch dann, wenn der Lagerhalter gemäß § 472 Abs. 2 das Gut bei einem Dritten einlagert.
    ======
    Wie ist das mit der Sorgfalt? Hmmm...
    Sooo eindeutig ist das m. E. mit seiner Zahlung auf den zweiten Blick gar nich (auch wenn der Menschenverstand was anderes sagt).
    Wenn ihn keine Schuld trifft, muss eine Versicherung zahlen (wessen dann auch immer), vermutlich musst Du aber erstmal bei Deiner prüfen und wenn die nicht zahlen Anspruch beim Händler anmelden (AGB / Vertrag beachten). Jeweils aber vermutlich nur den Zeit- und nicht den Neuwert.
    Hmmm....


    Gruß
    Maddy

    Zitat

    Original von LShadow
    hat petzolds eigentlich auch läden wo man die sachen kaufen kann oder hat der nur internetshopps ?


    In Hagen ist angeblich deren Laden wo man auch reinsharken kann. Ich hab aber immer nur bestellt.

    Ich mache immer die gute 2-Eimer-Methode.
    Als "Tool" nehme ich einen Waschhandschuh von Petzolds und nachher zum Aufsaugen so ein super-hyper-schlagmichtot-saug-Tuch (auch von Petzolds).
    Klappt alles gut.
    Bei Bedarf kann ich die Bezeichnung nachliefern ;).

    Zitat

    Original von Drehzahl
    Meint jemand sie sei zu laut, wird nachgeprüft, fertig ! Dann kannst Du Glück oder Pech haben.


    Theoretisch hast Du da vermutlich recht.
    Da es sich aber (bei der Mugen zumindest) nicht um die klassische Krawall-Anlage handelt ist die Wahrscheinlichkeit doch eher gering. Fahren ja schon einige seit Jahren damit rum.
    Ist ja nicht das Problem dass sie pervers laut ist, sondern dass die Papiere fehlen...


    Edit:
    was die Eintragung im Endeffekt wert ist, kann ich nur in 10 Jahren sagen. Entweder mir ist dann einer auf den Sack gegangen und ich bekam Probleme oder eben nicht.
    Was ich heute schon allerdings davon habe ist, dass ich einfach so zur HU fahren kann und meine Ruhe habe. Allein das ist es mir wert...

    Zitat

    Original von Drehzahl
    [Wie oft soll ich denn meine Rechnung vom TÜV Rheinland noch posten ?? und ja, dein Preis war Wucher und Abzocke.


    Weiß nicht, fand´s beim ersten Mal schon wenig hilfreich, wurde ja von anderer Stelle auch schon im Auspuff-Thread entsprechend kommentiert ;).


    Merkwürdig finde ich, dass keiner von den anderen Kandidaten seit Deinem Tipp für so schön kleines Geld bei "Deinem" TÜV eine Eintragung erlangen konnte.


    Für den Preis lohnt sich ja eine Anreise von überall her...


    In dem Auspuff-Thread ist diese Spur ja im Sande verlaufen, da kam ja nix konkretes mehr... :roll:


    Oder traut sich da keiner anzurufen? Freestyler hatte ja die Anschrift gepostet...


    In meiner kleinen Welt fehlt mir nach wie vor der Nachweis, dass ich aktuell woanders für die Kombi-Eintragung von K&N und Mugen weniger bezahlt hätte... Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.


    Daher: Leute, die Ihr eine Eintragung wollt: Ruft doch bei dem TÜV da an und macht es klar! :nod:


    @ Walter: das ist ja das Kranke an diesem System. Was nicht geht, geht woanders ja eben doch. Habe ich doch bei Freestylers Felgen gesehen. Hier keine Hoffnung, bei München gegen den Einwurf kleiner Scheine: läuft. Ob das nun Bestechung ist oder nicht mag ich nicht beurteilen. Legal ist es... Ich habe nun meine Eintragung und vor allem meine Ruhe. Das ist mir im Nachhinein den "Wucher" wert. Ich kann aber Leute verstehen, denen das zu viel ist. Ging mir anfangs auch so. Dann habe ich mich mit dem Thema befasst und viel telefoniert (TÜV Nord, Institut für Messtechnik oder wie das heisst in Essen usw.). Alles Käse, kam nix bei rum. Nun Kohle bezahlt und Ruh is... ;)

    Willkommen bei den S-bekloppt-o-maten :lol:


    Was fährste denn aktuell und was für ein S solls denn werden?
    Und warum gerade ein S?


    Fragen über Fragen... ;)

    Ja der Chris von RHD hatte sowas bei meiner Mugen-Eintragung im April schon angedeutet. Ich hatte da noch "Glück", weil ich meinen Termin angemeldet hatte, als noch eine Art Übergangsfrist / Schonfrist mit dem TÜV oder sonstwem vereinbart war. Daher konnte meine Anlage noch mit dem alten Kurs eingetragen werden (was hier an anderer Stelle auch schon als "Wucher" abgetan wurde - wobei eine günstigere Alternative meines Wissens bislang nicht konkret erwiesen wurde).
    Korrigiert mich bitte wenn ich da falsch liege...
    Wie ist denn der aktuelle Preis bei RHD?

    Hallo Leute.
    Wir drei Siegener (Freestyler und ich + bessere Hälfte) überlegen noch, wie wir das dieses Jahr anstellen.


    So wie das momentan aussieht könnten wir Freitags anreisen und wollen zelten. Wir würden uns am liebsten irgendwo mit auf einen Platz bei anderen Bekloppten S-ern draufhauen mit unseren 2 Zelten.
    Wäre da bei irgendwem ggf. was in einer Parzelle frei bzw. freizuhalten?


    Gruß aus Siegen