Hallo Bleifuss1988
Was hältst du ganz banal davon, wenn du dich an die (deine persönlichen) Versicherungsberater von Versicherung A und Versicherung B wendest, die die Sache für dich klären sollen!? Vielleicht zu naheliegend, aber manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht, wenn man in so einer Situation steckt.
Hinweis in eigener Sache: Als Vermittler für eine der größten deutschen Versicherungen übernehme ich solche Aufgaben sowohl für Interessenten und für Kunden immer, sodass diese mit solchen Punkten (und vor allem den potenziell daraus entstehenden Problemen) nichts am Hut haben. Im Regelfall läuft da auch alles glatt. Und selbst wenn es mal nicht glatt läuft, stehe dann ich dafür gerade und nicht der Kunde, der sich ja im Normalfall nicht mit versicherungsvertraglichen Gegebenheiten auskennt.
Es tut mir leid für deinen Ärger. Das klingt tatsächlich nach totaler Inkompetenz der jeweiligen Sachbearbeiter. Du kannst jetzt nur Schadensbegrenzung betreiben, indem du dir entweder einen fähigen Vermittler suchst, der darauf Lust hat, oder die Sache bei vorausgesetzter entsprechender Kompetenz selbst von Beginn an aufrollst.
Viele Grüße!
Felix