ZitatOriginal von Los Eblos
http://dejure.org/gesetze/GG/5.htmlGrundgesetz §5:
ZENSUR FINDET NICHT STATT.Eben ja doch. Unkontrolliert. Durch einen Zusammenschluss von BKA und Internet-Service-Providern. BKA macht tägliche Liste mit zu sperrenden Webseiten. Die ISP müssen sperren. Und wer sagt, dass das nur Webseiten sind, die Pädophilie unterstützen? Was ist denn Kinder-Pornografie? Sexuelle Handlungen mit minderjährigen? Oder gemäß der Dinge, die man lesen kann doch eher gefilmte sexuelle Handlungen mit Menschen, die dem Anschein nach minderjährig sind?
Nach Frau von der Leyen ist man IMHO ja erst unschuldig, wenn man beweisen kann, dass man nur auf die Kinderpornoseite gekommen ist, weil man unfreiwillig weitergeleitet wurde. Wie beweist Du das denn? Mach mal? Bei den Popups, die überall aufploppen. Ach und die dort gezeigte Dame war gar nicht minderjährig, die sah nur so aus. Na und? Das ist doch schon Kinderporno.
Ich stecke da auch nicht tie in der Thematik drin, ich gebe nur mal Anstoß, vielleicht findet sich ja hier ne fachlich ganz baruchbare Diskussion zusammen, die das mal beleuchtet, was gerade passiert.
Na gut, das ist natürlich schon schwer. Wer ist dann böse und wer nicht. Das verwischt sich sicher schnell....